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Gesellschaftsform in Frankreich: Die société par actions simplifiée (SAS) und die Grenzen der Gestaltungsfreiheit

PB Gesellschaftsform in Frankreich

Beschränkungen der Befugnisse des Präsidenten oder des Generaldirektors einer französischen SAS können Dritten nicht entgegenhalten werden.

Arbeitsrecht in Frankreich - 7 février 2014

Förderungsmöglichkeiten für Existenzgründungen: Deutschland und Frankreich im Vergleich

Förderungsmöglichkeiten für Existenzgründungen in Deutschland und Frankreich

Deutschland und Frankreich bilden gemeinsam das wirtschaftliche Herz der EU. Die Nachbarstaaten sind dabei insbesondere auf den Innovationsgeist ihrer Bürger und in der Folge auf erfolgreiche Unternehmensgründungen angewiesen. Wie wichtig diese sind, stellte das Bundeswirtschaftsministerium vor kurzem in einer neuer Studie vor, die zur "Initiative Gründerland Deutschland" gehört. Demnach schaffen die Gründer hierzulande jedes Jahr 500.000 neue Arbeitsplätze.

La TVA en Allemagne pour les entreprises

PB TVA en Allemagne pour entreprises allemandes

La hausse de la TVA allemande de 16 à 19% est souvent citée en exemple comme modèle de TVA sociale. Mais pour les entreprises, cette mesure est restée avant tout cosmétique.

Wie kann man einen Mitarbeiter in Frankreich kündigen?

Mitarbeiter in Frankreich kündigen

Wenn Sie in Frankreich einem Arbeitnehmer kündigen möchten, müssen Sie beachten, dass das französische Arbeitsrecht in dieser Hinsicht erheblich vom deutschen abweicht. So kann es für Ihr Unternehmen eventuell finanziell verheerend werden, dem Arbeitnehmer nur mittels eines kurzen Kündigungsschreibens zu kündigen.

Arbeitsrecht in Frankreich - 9 février 2012

Zulässigkeit betriebsbedingter Kündigungen bei Schließung einer französischen Niederlassung

Zulässigkeit betriebsbedingter Kündigung in Frankreich
Der französische Kassationshof hat mit einem Urteil vom 18. Januar 2011 die Bedingungen für betriebsbedingte Kündigungen in Konzernen, die ihre französischen Standorte schließen, um die Arbeitsplätze in Niedriglohnländer zu verlagern, deutlich verschärft. Nach der Entscheidung des Kassationshofes kann ein französisches Unternehmen die Entlassung seiner gesamten Belegschaft nicht mehr damit begründen, dass es seine Tätigkeit einstellt, sofern das Unternehmen einer Unternehmensgruppe angehört und ein anderes Unternehmen dieser Gruppe als "Mitarbeitgeber (coemployeur) betrachtet werden kann.