Ein besseres Angebot, Lust auf Veränderung, Arbeitsbedingungen, die Ihnen nicht mehr gefallen? Ganz unabhängig vom Grund: Sie möchten Ihren unbefristeten Arbeitsvertrag CDI (Contrat à Durée Indéterminée) in Frankreich kündigen. Es gibt wichtige Punkte zu beachten, die sich möglicherweise von der deutschen Vorgehensweise unterscheiden.
Man kann Handelsvertreter in Frankreich anwerben, aber es ist sehr schwierig, gute englisch- oder deutschsprechende Vertreter zu finden. Die meisten erfolgreichen Handelsvertreter haben viel Arbeit und einen treuen Kundenstamm, deshalb sind sie für Angebote nicht so offen. Die besten von ihnen werden mit unbefristeten Verträgen angestellt. Wo können Sie Vertriebsmitarbeiter finden und wie rekrutiert man diese? Wie baut man ein Netzwerk unabhängiger Vertriebsmitarbeiter auf? Wir erklären es Ihnen.
Der Vorteil einer Jobmesse ist, dass Sie die Chance haben, eine gelegentlich frustrierende Phase des Bewerbungsprozesses zu überspringen. Sie können Ihren Lebenslauf persönlich "verteidigen", bevor das Unternehmen überhaupt daran denkt, ihn abzulehnen.
Immer mehr Angestellte arbeiten in Teilzeit in Frankreich und wollen so ihr Berufs- und Privatleben in Einklang bringen. Da viele Unternehmen von dieser Entscheidung nicht immer begeistert sind, ist es von Vorteil sich vorab zu informieren, wie man erfolgreich die Arbeitszeiten mit dem Arbeitgeber aushandeln kann.
Sie haben Ihren Traumjob in Frankreich gefunden, befinden sich allerdings noch in einem Arbeitsverhältnis und sollen Ihre neue Stelle in einem Monat antreten? Was also tun: gehen oder verhandeln?
Wie auch in Deutschland gibt es in Frankreich Gesetze und Regelungen, welche die Rechte sowie Pflichten bei einer Kündigung festlegen. Im folgenden finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Grundlagen des französischen Kündigungsrechts, die vom Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer eingehalten werden müssen.
Jeder Arbeitnehmer in Frankreich das Recht, sich an das französische Arbeitsgericht (Prud'hommes) zu wenden, wenn es Streitigkeiten in Bezug auf den Arbeitsvertrag gibt, Funktionäre ausgenommen. In Frankreich werden jährlich über 200.000 Klagen verzeichnet, die meisten davon nach einem Bruch mit dem Arbeitgeber bzw. der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Herzlichen Glückwunsch, Sie haben eine Anstellung in Frankreich gefunden! Vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrags sollten Sie ihn sich allerdings genau durchlesen, denn alle darin vorhandenen Vermerke, gelten ab dem Zeitpunkt Ihrer Unterschrift verbindlich. Bei Nichteinhaltung der vertraglichen Pflichten hat der Arbeitgeber das Recht, Sanktionen auszusprechen. Wir raten Ihnen daher sich Zeit zu nehmen, bei Unklarheiten Rückfragen zu stellen oder gar eventuelle Berichtigungen anzufordern.
In Frankreich unterscheidet man zwischen dem unbefristeten Arbeitsvertrag (contrat à durée indéterminée, CDI), also dem Vertrag der Festanstellung, und dem befristeten Arbeitsvertrag (contrat à durée déterminée, CDD), dem Vertrag mit zeitlich begrenzter Beschäftigungsdauer. Wir erklären Ihnen die genauen Unterschiede und worauf Sie achten sollten.
Durch Erasmus- oder Leonardo-Programme ist ein mehrmonatiger Aufenthalt oder ein Praktikum in Frankreich für Studierende längst Standard geworden. Viele absolvieren ein Doppeldiplomprogramm und erhalten so einen deutschen sowie französischen Universitätsabschluss. Binationale Austauschprogramme gibt es nicht nur für Studenten, denn Auszubildende haben ebenso die Möglichkeit, eine deutsch-französische Ausbildung mit Doppelabschluss zu absolvieren. Trotz großer Nachfrage bleibt das Angebot allerdings gering. Wie sieht es aber für junge Menschen aus, die sich für einen anderen Ausbildungsweg entschieden haben?