Der weltweite Preisanstieg der fossilen Energieträger Erdöl und Erdgas in den vergangenen Jahren sowie die Verschärfung von Umweltschutzmaßnahmen zwingen europäische Unternehmen, allen voran die französischen Konzerne, zum weiteren Aufbau ihrer Kapazitäten bei den erneuerbaren Energien.
Gut ausgebildete Ingenieure sind auf dem deutschen Arbeitsmarkt seit Jahren Mangelware, und der derzeitige Konjunkturaufschwung macht es Unternehmen nicht gerade leichter, den Bedarf an Nachwuchskräften zu decken. Der französische Arbeitsmarkt ist mit einer Arbeitslosenquote von ca. 8 % sicherlich angespannter als Deutschland. Man sollte also schnellstmöglich die passenden Kandidaten suchen, bevor es die lokale, französische Konkurrenz tut.
Vor dem Hintergrund der Deindustrialisierung und weitreichenden Sozialplänen, wird die französische Industrie häufig als altmodisch, hart und männerdominiert wahrgenommen. Die Realität ist allerdings wesentlich vielschichtiger. Die Industriebranche will ihr Image wieder aufpolieren, denn auch in Krisenzeiten sind nicht alle Sektoren im Niedergang begriffen, und es gibt weiterhin viele Arbeitsplätze.
Kaum eine Weltstadt wird so leidenschaftlich geliebt wie Paris. Wo findet man sonst eine so einzigartige Architektur, ein scheinbar unerschöpfliches Kulturangebot, eine französische Küche und ein schwer in Worte zu fassendes Lebensgefühl, das sogenannte savoir vivre.
Nicht nur in Frankreich ist es üblich, dass ein Arbeitgeber seine Angestellten für die Arbeit, die sie liefern, bezahlt. Ein einfaches Prinzip, allerdings gibt es bei der französischen Gehaltsabrechnung seitens der Arbeitgeber eine Reihe von Regeln zu beachten, die hier kurz vorgestellt werden.
Es gibt viele Gründe seinen Job in Frankreich zu kündigen: beispielsweise, wenn man für die aktuelle Tätigkeit kaum noch Motivation mitbringt, ein anderes Jobangebot attraktiver erscheint oder man sich einfach nach einer Auszeit sehnt. Egal aus welchem Aspekt man kündigen möchte, der Weg dahin bleibt doch immer derselbe.
Wer in Frankreich unfreiwillig seinen Job verliert, kann sich bei France Travail (Arbeitsagentur in Frankreich) als arbeitssuchend melden. Erfüllt der Suchende gewisse Voraussetzungen kann er einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen und finanzielle Unterstützung beantragen.
Haben Sie einen neuen Job in Frankreich gefunden? So sollten Sie Ihre aktuelle Tätigkeit unter keinen Umständen kündigen, bevor Sie ein Einstellungsangebot in ordnungsgemäßer Form von Ihrem zukünftigen Arbeitgeber per Post oder E-Mail erhalten haben. Details zum Einstellungsangebot in Frankreich finden Sie hier.
Nach Beendigung eines Arbeitsvertrages, egal ob befristet oder nicht, hat jeder Arbeitnehmer in Frankreich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis (certificat de travail). Daraus sollten die Rolle des Arbeitnehmers sowie seine Aufgaben im Unternehmen hervorgehen. Die Ausstellung des Arbeitszeugnisses in Frankreich ist verpflichtend und sein Inhalt unterliegt einigen speziellen Regeln.
Sie möchten Ihre befristete Arbeitsstelle (CDD) in Frankreich aufgeben? Dann sollten Sie Ihrem aktuellen Arbeitgeber eine schriftliche Kündigung senden. Wir erklären Ihnen wie Sie bei der Beendigung Ihres befristeten Arbeitsverhältnisses vorgehen müssen und was Ihr französischer Kündigungsbrief unbedingt beinhalten muss.