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Job in Frankreich kündigen: die richtige Vorgehensweise

Job in Frankreich kündigen: die richtige Vorgehensweise

Es gibt viele Gründe seinen Job in Frankreich zu kündigen: beispielsweise, wenn man für die aktuelle Tätigkeit kaum noch Motivation mitbringt, ein anderes Jobangebot attraktiver erscheint oder man sich einfach nach einer Auszeit sehnt. Egal aus welchem Aspekt man kündigen möchte, der Weg dahin bleibt doch immer derselbe.

Ist die Entscheidung den Arbeitsplatz zu verlassen erst einmal getroffen, stellt sich oft die Frage nach der besten Vorgehensweise. Es gibt keine gesetzlichen Regelungen zur Kündigung durch den Arbeitnehmer in Frankreich. Es ist allerdings empfehlenswert, zunächst seine Entscheidung dem Arbeitgeber in einem persönlichen Gespräch mitzuteilen (annoncer sa décision par oral) und daraufhin noch am selben Tag die Kündigung schriftlich per Einschreiben mit Empfangsbestätigung (courrier en recommandé avec accusé de réception) zu schicken.



Kündigung in Frankreich widerrufen (droit de rétractation)

1. Kündigung in Frankreich widerrufen (droit de rétractation)

Bedenken Sie bei Ihrer Kündigung, dass man diese nicht einseitig zurücknehmen kann. Dies gilt sowohl für Kündigungen von Seiten des Arbeitgebers (licenciement) wie von Seiten des Arbeitnehmers (démission). Denn juristisch definiert wird die Kündigung durch den Arbeitnehmer als Folge des "klaren und unmissverständlichen Willens des Arbeitnehmers seinen Arbeitsvertrag zu beenden" (volonté claire et non équivoque du salarié de mettre fin à son contrat de travail).


2. Kündigungsfrist in Frankreich (préavis)

Auch wenn Sie bereits offiziell Ihre Kündigung verkündet haben, kann es sein, dass Sie noch eine Weile im Betrieb arbeiten müssen, je nachdem, welche Kündigungsfrist in Ihrem Arbeitsvertrag (contrat de travail) festgesetzt wurde. Häufig ist diese auch in einem französischen Tarifvertrag (convention collective) festgeschrieben.



Ausnahmen bei der Kündigung in Frankreich

3. Ausnahmen beim Kündigen in Frankreich

Nur in einigen wenigen Fällen kann man auch seinen Arbeitsplatz ohne die Kündigungsfrist zu beachten verlassen, z.B. im Falle einer Schwangerschaft oder aber auch, wenn die Probezeit noch nicht beendet ist. Außerdem ist es möglich, ohne Einhalten der Kündigungsfrist zu kündigen, wenn die im Vertrag vereinbarten Bestimmungen nicht berücksichtigt werden, z.B. wenn der Arbeitgeber nicht das für die Ausübung einer Tätigkeit benötigte Sicherheitsmaterial zur Verfügung stellt.

Seien Sie dennoch vorsichtig, wenn es um Tricks bei der Verkürzung der Kündigungsfrist geht! Es ist zwar möglich, während dieser Zeit bezahlten Urlaub (congés payés) zu nehmen, allerdings wird dieser die Kündigungsfrist entsprechend um die Zahl der Urlaubstage verschieben. In diesem Fall ist es erlaubt, einen Kompromiss mit dem Arbeitgeber zu finden. Dies ist allerdings im Fall einer Krankmeldung in Frankreich (arrêt maladie) nicht möglich, die die Kündigungsfrist nicht aussetzt.

Der meiste Druck zur baldigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach offizieller Kündigung geht meist vom Arbeitgeber aus, da es häufig dazu kommt, dass der Arbeitnehmer nach einer Kündigung nicht mehr motiviert ist, der Arbeitgeber aber keine Druckmittel zur Hand hat diesen Ansporn wieder herzustellen, da der Vertrag bereits beendet wurde.

Sobald die Angst vor einer möglichen Kündigung dem Arbeitnehmer nicht mehr im Nacken sitzt, kann er sich im Büro ein paar Freiheiten mehr erlauben und, wenn der Tarifvertrag es vorsieht, auch zwei Stunden pro Tag zur aktiven Stellensuche verwenden.



Vorsicht, Arbeitsgericht

4. Vorsicht, Arbeitsgericht!

Ein Arbeitnehmer, der von heute auf morgen seinen Arbeitsplatz verlässt, kann sich leicht vor dem französischen Arbeitsgericht (conseil des prud'hommes) wiederfinden.
Sollte der Arbeitgeber nachweisen können, dass er Schaden davon genommen hat, weil der Arbeitsplatz unbesetzt war, kann es passieren, dass der Arbeitnehmer Schadensersatz entsprechend dem Lohn, den er während seiner Kündigungsfrist erhalten hätte, zahlen muss.

Auch ohne diese Extremfälle sollte man immer darauf achten, den Arbeitsplatz im Guten zu verlassen. Denn wie jeder weiß, kann es für die zukünftige Arbeitsplatzsuche nur hilfreich sein, die ehemaligen Arbeitnehmer auf seiner Seite zu wissen.

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