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Rentensysteme in Frankreich und Deutschland im Vergleich

Rentensysteme in Frankreich und Deutschland im Vergleich

Das französische Rentensystem löst weiterhin Debatten und Mobilisierungen aus. Die jüngste Reform der französischen Regierung hat die Kriterien für den Renteneintritt grundlegend geändert und soll dazu beitragen, die Nachhaltigkeit des angespannten Systems zu verbessern. Hier ist ein detaillierter Vergleich zwischen dem französischen und dem deutschen Rentensystem.

 



Überblick über das deutsche und französische Rentensystem

1. Überblick über das deutsche und französische Rentensystem

In Deutschland kann jeder, der mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, ohne Abschläge in den Vorruhestand gehen, wenn er das entsprechende Rentenalter erreicht. Für französische Arbeitnehmer gilt dagegen ein wesentlich komplexeres Rentensystem.

In beiden Ländern funktionieren die Rentensysteme auf unterschiedliche Weise, was zu Unklarheiten führen kann.

In Frankreich: ein leistungsorientiertes System mit Umlageverfahren

Das französische System beruht im Wesentlichen auf dem Umlageverfahren: Die Beiträge der Erwerbstätigen finanzieren die Renten der Rentner. Es ist außerdem leistungsorientiert, was bedeutet, dass die Höhe der Rente durch die Beitragsdauer, das Eintrittsalter und das Durchschnittseinkommen bestimmt wird.

Es gibt eine Vielzahl von Systemen (öffentlich, privat, Sondersysteme), wobei die Reform von 2023-2024 auf eine schrittweise Harmonisierung abzielte.

In Deutschland: ein Umlagesystem mit zusätzlicher Kapitaldeckung

Deutschland verwendet ebenfalls ein Rentensystem nach dem Umlageverfahren, aber dieses ist mehr beitragsorientiert: Die Verbindung zwischen den eingezahlten Beiträgen und den erhaltenen Renten ist direkter.

Darüber hinaus wird hierzulande die private Kapitalbildung gestärkt, insbesondere durch Regelungen wie die Riester-Rente, die durch Steuervergünstigungen gefördert werden.


2. Gesetzliches Renteneintrittsalter in Frankreich und Deutschland

Frankreich hat vor kurzem das gesetzliche Renteneintrittsalter von 62 auf 64 Jahre angehoben, was zu starken sozialen Spannungen führte.

In Deutschland liegt das gesetzliche Renteneintrittsalter bei 67 Jahren, aber ein großer Teil der Arbeitnehmer geht zwischen 63 und 65 Jahren in Rente, oft mit geringeren Renten.

Frankreich Deutschland
Gesetzliches Renteneintrittsalter 64 Jahre (schrittweise Anhebung seit 2023) 67 Jahre (voller Beitragssatz)
Beitragsdauer für den vollen Satz 43 Jahre (172 Quartale) 45 Jahre (voller Beitrag)
Möglichkeit des vorzeitigen Austritts Ja, für lange Laufbahnen, Behinderung usw. Ja, mit Abschlag, wenn vor 67 Jahren in Rente gegangen wird


3. Die Berechnung der Pension

In Frankreich: Die Grundrente wird auf der Grundlage des Durchschnitts der 25 besten Lohnjahre berechnet (im allgemeinen System), zu der eine obligatorische Zusatzrente hinzukommt (Agirc-Arrco für die Privatwirtschaft). Die Reform ändert diese Architektur nicht grundlegend, schafft aber einige Sondersysteme ab.

In Deutschland: Das System vergibt Punkte auf der Grundlage des Jahreseinkommens, das mit dem nationalen Durchschnittseinkommen verglichen wird. Die Rente wird dann anhand der Anzahl der erworbenen Punkte mit dem Punktewert multipliziert (wird jährlich angepasst). Es gibt auch freiwillige Zusatzsysteme, die vom Staat gefördert werden.



Finanzierung, Reformen und Herausforderungen

4. Finanzierung, Reformen und Herausforderungen

Finanzierung und Nachhaltigkeit

In Frankreich: Die Finanzierung beruht auf hohen Sozialbeiträgen (um die 28 % des Bruttolohns, Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammengenommen). Das Defizit des Rentensystems war einer der Hauptgründe für die Reform.

In Deutschland: Die Beiträge liegen bei etwa 18,6 % und sind gleichmäßig verteilt. Allerdings belastet der stetig wachsende Anteil an Ruheständlern das System. Um darauf zu reagieren, setzt Deutschland verstärkt auf Kapitaldeckung und eine Verlängerung der Beitragsdauer.

Die Folgen der jüngsten Reformen

In Frankreich:

  • Verlängerung des gesetzlichen Rentenalters auf 64 Jahre (bis 2030).
  • Schrittweise Abschaffung von Sonderregelungen.
  • Einführung eines "Seniorenindex" zur Förderung der Beschäftigung von Personen über 55 Jahren.
  • Aufwertung von Kleinrenten (Mindestbeitrag von 1200 Euro brutto bei voller Berufslaufbahn).

In Deutschland:

  • Schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters seit 2012.
  • Einführung von Mindestrenten (Grundrente) für Geringverdiener, die lange Beiträge gezahlt haben.
  • Starke Förderung des privaten Altersvorsorgevermögens (z. B. Riester-Rente, Rürup-Rente).

Gemeinsame Herausforderungen und Zukunftsperspektiven

Aufgrund der Demografie stehen die beiden Länder vor ähnlichen Schwierigkeiten:

  • Alterung der Bevölkerung
  • Verlängerung der Lebenszeit
  • Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt (unterbrochene Karrieren, prekäre Arbeitsverhältnisse)

Frankreich hat immer noch Schwierigkeiten, sein System zu stabilisieren, ohne dass es zu größeren sozialen Blockaden kommt. Die Herausforderung wird auch darin bestehen, die Beschäftigungsquote älterer Menschen zu erhöhen, die nach wie vor eine der niedrigsten in Europa ist.

Deutschland, das in dieser Frage pragmatischer und konsensorientierter ist, hat die Anpassungen früher antizipiert, allerdings um den Preis einer relativen Senkung des Lebensstandards der Rentner.

Mehr dazu:

 
Olivier

Olivier Geslin