Wie kann man einen Mitarbeiter in Frankreich kündigen?

Die Kündigung eines Mitarbeiters in Frankreich unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen, die Arbeitgeber unbedingt einhalten müssen. Im Vergleich zu anderen Ländern ist das französische Arbeitsrecht stark arbeitnehmerfreundlich geprägt. Wer als Arbeitgeber in Frankreich tätig ist, sollte daher die wichtigsten Schritte, Fristen und Fallstricke kennen, um eine Kündigung rechtssicher durchzuführen.
2. Das gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsverfahren
3. Kündigungsfrist und Abfindung
4. Besondere Schutzvorschriften
5. Risiken bei fehlerhafter Kündigung
Wenn Sie in Frankreich einem Arbeitnehmer kündigen möchten, müssen Sie beachten, dass das französische Arbeitsrecht in dieser Hinsicht erheblich vom deutschen abweicht. So kann es für Ihr Unternehmen eventuell finanziell verheerend werden, dem Arbeitnehmer nur mittels eines kurzen Kündigungsschreibens zu kündigen.
In Frankreich ist eine Kündigung nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Das Gesetz unterscheidet dabei hauptsächlich zwischen:
Persönlich bedingter Kündigung (licenciement pour motif personnel): z. B. bei mangelnder Leistung, Fehlverhalten, dauerhafter Krankheit (unter strengen Voraussetzungen).
Betriebsbedingter Kündigung (licenciement pour motif économique): z. B. bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten, Umstrukturierungen, Schließung von Standorten oder dem Wegfall von Arbeitsplätzen.
Eine Kündigung ohne triftigen Grund (licenciement sans cause réelle et sérieuse) ist unzulässig und kann zur Wiedereinstellung oder zu hohen Entschädigungszahlungen führen.
Schritt 1: Einladung zum Kündigungsgespräch
Der Arbeitgeber muss den Mitarbeiter schriftlich zu einem persönlichen Gespräch einladen (entretien préalable). Dieses Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Grund für das Gespräch (mögliche Kündigung)
- Datum, Uhrzeit und Ort
- Hinweis auf die Möglichkeit, eine Begleitperson hinzuzuziehen
Wichtig: Zwischen Zustellung der Einladung und dem Gespräch müssen mindestens 5 Werktage liegen.
Schritt 2: Kündigungsgespräch
Im Gespräch hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich zur Situation zu äußern. Der Arbeitgeber muss die Argumente des Arbeitnehmers anhören und kann danach entscheiden, ob die Kündigung tatsächlich ausgesprochen wird.
Schritt 3: Kündigungsschreiben
Frühestens 2 Werktage nach dem Gespräch kann die Kündigung schriftlich erfolgen. Das französische Kündigungsschreiben muss präzise und objektiv den Kündigungsgrund angeben. Unklare oder unzureichend begründete Kündigungen können vor dem französischen Arbeitsgericht (Conseil de Prud'hommes) leicht angefochten werden.
Die Kündigungsfrist (préavis) richtet sich nach dem Tarifvertrag (convention collective), dem Arbeitsvertrag oder dem Gesetz. Sie beträgt in der Regel zwischen 1 und 3 Monaten, abhängig von der Betriebszugehörigkeit und der Funktion des Mitarbeiters.
Bei betriebsbedingten Kündigungen muss in vielen Fällen eine Kündigungsabfindung (indemnité de licenciement) gezahlt werden, sofern der Mitarbeiter mindestens 8 Monate ununterbrochen beschäftigt war.
Bestimmte Arbeitnehmergruppen genießen besonderen Kündigungsschutz, z. B.:
- Schwangere Mitarbeiterinnen
- Mitglieder des Betriebsrats (délégués du personnel)
- Arbeitnehmer in Elternzeit
- Arbeitsunfähige oder behinderte Mitarbeiter
In solchen Fällen ist eine Kündigung nur mit Zustimmung der Arbeitsinspektion (inspection du travail) möglich.
Ein formaler oder inhaltlicher Fehler kann die Kündigung unwirksam machen. Folgen für den Arbeitgeber können sein:
- Zahlung von Schadenersatz (z. B. 6 Monatsgehälter oder mehr)
- Wiedereinstellung des Arbeitnehmers
- Negative Auswirkungen auf das Unternehmensimage
Mehr dazu:
- Worauf man bei einer Kündigung in Frankreich achten sollte
- Zulässigkeit betriebsbedingter Kündigungen bei Schließung einer französischen Niederlassung
- Arbeitsrecht für Arbeitgeber in Frankreich: Was Sie wissen sollten

Olivier Geslin

