Praktikum in Frankreich: Welche Regeln muss eine Firma beachten?

Praktikum in Frankreich RegelnSie möchten sich für ein Praktikum in Frankreich bewerben oder sind ein Unternehmen in Frankreich, das einen Praktikanten einstellen möchte? Dann sollten Sie wissen, dass man bei der Einstellung von Praktikanten einige besondere Regeln beachten muss.

Spätestens seit dem Gesetz zur Chancengleichheit vom 31. März 2006, unterliegen Praktika im beruflichen Umfeld strengen Auflagen, um zu verhindern, dass nicht reguläre Mitarbeiter durch Praktikanten ersetzt werden.

Heute unterliegen Praktika in Unternehmen einer vorherigen Vereinbarung zwischen dem Unternehmen, dem Praktikanten und seiner Bildungseinrichtung und sind in die Ausbildung integriert.
Darüber hinaus sollten Praktika, die länger als zwei Monate dauern, wenigstens minimal entlohnt werden.

Hier ein Überblick über die wichtigsten Regeln.

Ein Ausbildungsvertrag ist weiterhin erforderlich

Praktika, die das betrifft

Alle Praktika - außer Weiterbildungen und bei Jugendlichen unter 16 Jahren - erfordern einen Vertrag zwischen den Praktikanten, seiner Ausbildungsstätte und dem Praktikumsanbieter. Das gilt für alle privaten Unternehmen, ob sie nun gewinnorientiert sind oder nicht (Vereine). Beim Praktikanten kann es sich um einen Schüler oder Studenten handeln.

Vertragsunterzeichnung

Die Praktikumsvereinbarung basiert auf den Vorgaben der Ausbildungs- und Lehreinrichtung. Sie muss vom Praktikanten (oder bei Minderjährigen von den Erziehungsberechtigten), dem Unternehmen und der Lehreinrichtung unterzeichnet werden.

Achtung. Die Tätigkeit eines Praktikanten in einem Unternehmen darf auf keinen Fall der regulären Arbeit eines Angestellten entsprechen, auch darf ein Praktikant keinen Mitarbeiter ersetzen. Auch bei einem unterzeichneten Abkommen behält sich die Urssaf (http://www.urssaf.fr/) das Recht vor, die Aufgaben des Praktikanten zu kontrollieren und wenn notwendig die Arbeiten anzupassen. Das kann auch die Beiträge zur Sozialversicherung (http://www.securite-sociale.fr/) betreffen.

Im Praktikumsvertrag müssen bestimmte Dinge zwingend aufgeführt sein. Darunter der Beginn und das Ende des Praktikums, eine genaue Beschreibung der Tätigkeiten und des Ausbildungsziels des Praktikanten, die tägliche Arbeitsdauer, und die Vergütung.

Anmerkung: Charta für Studentenpraktika

Auf der Charta für Studentenpraktika sind die gegenseitigen Aufgaben und Verpflichtungen der drei Vertragsunterzeichner aufgeführt. Diese Charta und andere nützliche Dokumente finden Sie online unter folgender Adresse: www.etudiant.gouv.fr

Aufbewahrung der Praktikumsvereinbarung

Sie müssen alle Praktikumsvereinbarungen aufbewahren und aktualisieren. Zudem müssen Sie ein Praktikumsregister anlegen, in dem alle Aufgaben genau beschrieben sind. Die Art, wie dies auszieht, wird im Einzelfall geregelt.

Das Praktikum muss Teil der Ausbildung oder des Studiums sein

Praktika müssen zwingend Teil einer Ausbildung oder eines Studiums sein und zwei Bedingungen erfüllen. Einmal müssen Ziel und Ablauf des Praktikums von der Ausbildungsstätte definiert sein. Zum anderen muss der Praktikant im Anschluss einen Praktikumsbericht schreiben, der von seiner Ausbildungsstätte bewertet wird.

Unter Berücksichtigung dieser beiden Voraussetzungen sind Praktika im Rahmen von Weiterbildungen, im Zuge der beruflichen Wiedereingliederung oder nach einer beruflichen Auszeit möglich. Im letzten Fall muss der Student allerdings während der Auszeit einer Tätigkeit oder Aufgaben nachgegangen sein, die mit seinem Studium oder seiner eigentlichen Ausbildung, von der er eine Auszeit nimmt, etwas zu tun haben. Die Ausbildungsstätte und das Praktikumsunternehmen müssen dann neben dem Dreiervertrag eine weitere Übereinkunft treffen.

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