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Anspruch auf Urlaub in Frankreich: Berechnung und Regelungen

Anspruch auf Urlaub in Frankreich: Berechnung und Regelungen

Die französische Urlaubsregelung unterscheidet sich von der deutschen. Daher ist es essentiell, sich über die Regeln, insbesondere bei der Berechnung der Arbeits- und Urlaubstage in französischen Arbeitsverträgen, zu informieren. Ebenfalls erklären wir Ihnen wann Sie Ihren Urlaub beantragen können, um böse Überraschungen oder Missverständnisse mit Ihrem Arbeitgeber zu vermeiden.



Berechnung der Urlaubstage im französischen Arbeitsvertrag

1. Berechnung der Urlaubstage im französischen Arbeitsvertrag

Zunächst einmal hängt die Anzahl Ihrer Urlaubstage im Jahr von der Einteilung der Arbeitswoche ab, und damit unter anderem von Unternehmen, Branche, Firmengröße sowie Region in Frankreich.

In französischen Arbeitsverträgen wird ein Unterschied zwischen den Tagen gemacht, an denen gearbeitet wird - den jours ouvrés - und den Werktagen, an denen prinzipiell gearbeitet werden kann und die weder Sonn-, noch Feiertage sind - den jours ouvrables.

Ein weiterer zentraler Punkt bei der Berechnung des Urlaubs ist, dass in Frankreich pro gearbeitetem Monat Urlaubstage "angesammelt" und "gutgeschrieben" werden.

Als Arbeitszeiten, und damit relevant für die Gutschrift von Urlaubstagen in Frankreich, gelten:

  • bezahlte Urlaubstage
  • freie Tage zum Abfeiern unbezahlter Überstunden familiär bedingte Freistellungen (Hochzeit, Geburt, Todesfall etc.)
  • Elternzeit
  • Fortbildungen
  • Militärdienst
  • Unfall- oder krankheitsbedingte Ausfälle

Arbeitstage in Frankreich (jours ouvrés)

Ein Arbeitsvertrag, der sich auf jours ouvrés bezieht, beinhaltet fünf Arbeitstage, in der Regel von Montag bis Freitag. Bei einem solchen Vertrag werden pro gearbeitetem Monat 2,08 Urlaubstage gutgeschrieben, wodurch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf insgesamt 25 bezahlte Urlaubstage bzw. fünf Wochen Urlaub pro Jahr haben.

Werktage in Frankreich (jours ouvrables)

Bei einer Berechnung von Urlaubstagen basierend auf den jours ouvrables, und damit einer Arbeitswoche von sechs Tagen, beläuft sich die bezahlte Urlaubszeit auf 30 Tage bzw. ebenfalls 5 Wochen im Jahr, da 2,5 Urlaubstage pro Monat angesammelt werden.

Einige französische Unternehmen zählen die jours ouvrables, nutzen sie aber nur optional, beispielsweise in kleineren Firmen oder Kulturinstitutionen, in denen bei Veranstaltungen oder Seminaren auch samstags gearbeitet werden kann. Wichtig zu erwähnen ist hierbei, dass Urlaubstage, die sich über einen vertraglich festgesetzten jour ouvrable erstrecken, diesen miteinbeziehen, selbst wenn an diesem Tag praktisch nie gearbeitet wird.

Konkret bedeutet dies: Wer in einem Unternehmen arbeitet, an dem der Samstag ein jour ouvrable ist, und sich Freitag und Montag freinehmen möchte, dem werden nicht zwei, sondern inklusive des Samstags drei bezahlte Urlaubstage abgezogen.

Im französischen Einzelhandel werden die jours ouvrables meist voll genutzt, da die Geschäfte samstags geöffnet sind.



Bedingungen und Anspruch auf Urlaub in Frankreich

2. Bedingungen und Anspruch auf Urlaub in Frankreich

Aufgrund der Praxis der Gutschrift von Urlaubstagen pro Monat können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht im Voraus mehr Urlaub nehmen, als Sie angesammelt haben.

Da der Anspruch auf den Gesamturlaub von 25 bzw. 30 Tagen erst nach dem Zeitraum eines Arbeitsjahres vom 1. Juni bis zum 31. Mai gilt, werden die angesammelten Urlaubstage erst am 1. Juni "freigeschaltet". Wenn Ihr Arbeitsvertrag also am 1. September beginnt, steht Ihnen Ihre bis Ende Mai angesammelte Urlaubszeit von ca. 19 bzw. 22,5 Tagen im Grunde genommen erst ab dem 1. Juni zur Verfügung.

Da diese Regelung den französischen Arbeitgebern allerdings bekannt ist, sind diese meistens bei der Genehmigung von Urlaubstagen vor der offiziellen Freischaltung recht flexibel und entgegenkommend, so dass Sie sich nicht scheuen müssen, bereits vor dem 1. Juni nach Urlaub zu fragen.

Ein angenehmer Aspekt für diejenigen, die einen Arbeitsvertrag mit jours ouvrés haben und damit 2,08 Urlaubstage pro Monat ansammeln: Gilt Ihr Arbeitsvertrag z.B. ab dem 1. April, so dass Sie zum 31. Mai erst 4,16 Tage Urlaub angesammelt haben, wird zur besseren Praktikabilität die Zahl Ihrer Urlaubstage aufgerundet, so haben Sie ab dem 1. Juni fünf Tage Urlaub zur Verfügung.

In welchem Zeitraum Sie Urlaub nehmen können

Wie in Deutschland, muss auch in Frankreich der Zeitraum des Urlaubs mit dem Vorgesetzten abgesprochen werden, um die Arbeitsprozesse nicht zu stören. In Frankreich ist beispielsweise der August ein "toter" Monat, in welchem viele Geschäfte und Unternehmen geschlossen haben, so dass es klüger sein kann, den Urlaub in diesem Monat zu legen statt zur rentrée im September, wenn viele Unternehmen ihre Arbeit nach den Sommerferien wieder aufnehmen.

In manchen französischen Unternehmen sieht die Kollektivvereinbarung (convention collective) innerhalb des Unternehmens vor, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen innerhalb eines bestimmten Zeitraums einen gewissen Teil ihres Urlaubs nehmen müssen, z.B. drei Wochen zwischen Anfang Juni und Ende September, wobei der Zeitpunkt zur Legung der restlichen Urlaubstage frei wählbar ist.

In welchem Zeitraum Sie eventuell Urlaub nehmen müssen

In einigen französischen Unternehmen ist es gängig, in der Woche um Weihnachten und/oder den ganzen August zu schließen. Damit sind in dieser Zeit auch Sie als Mitarbeiter/in zu Urlaub verpflichtet. Das kann problematisch werden, wenn Sie bis dahin nicht genügend Urlaubstage angesammelt haben.

Sind Sie zum Beispiel am 1. März eingestellt worden, haben Sie bei einem Vertrag mit jours ouvrables zu Beginn des Monats August erst 12,5 Urlaubstage angesammelt, so dass Ihnen im restlichen Monat der Urlaub als unbezahlt berechnet und entsprechend von Ihrem Gehalt abgezogen wird.

Wichtig: Falls dieser Aspekt ein zentraler Punkt für Sie ist, fragen Sie Ihren Arbeitgeber am besten noch vor Vertragsunterschrift nach eventuellen Betriebsferien, um Überraschungen zu vermeiden. Wenn dies kein Problem für Sie darstellt, planen Sie für diesen Fall dennoch finanziell im Voraus.



Zusätzliche Urlaubstage, Überstunden, RTT, Urlaub aus familiären Gründen in Frankreich

3. Zusätzliche Urlaubstage, Überstunden, RTT, Urlaub aus familiären Gründen in Frankreich

In bestimmten Fällen haben Sie in Frankreich Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage oder können diese verhandeln.

Kompensierung von Überstunden durch freie Tage

Neben der Option, sich geleistete Überstunden auszahlen zu lassen, besteht in Frankreich die Möglichkeit, diese ganz oder teilweise durch einen Freizeitausgleich (repos compensateur de remplacement) zu ersetzen, sofern dieser im Tarifvertrag (convention collective oder accord collectif) nach Genehmigung durch den Betriebsrat (comité d'entreprise / délégués du personnel) festgelegt worden ist.

RTT (réduction du temps de travail)

Ein französischer Arbeitsvertrag, der von vorneherein eine Arbeitszeit von mehr als den als Vollzeit geltenden 35 Stunden pro Woche beinhaltet, kann auch zusätzliche Urlaubstage als Ausgleich vorsehen, wenn dies im Tarifvertrag des Unternehmens festgelegt ist.

Die zusätzlichen freien Tage (jours de RTT) werden im Arbeitsvertrag entweder pauschal festgelegt oder reell anhand der zusätzlichen Stunden berechnet. Auch eine vertraglich festgelegte Kombination aus einer Teilauszahlung und RTT ist möglich.

Urlaub aus familiären Gründen

Aus bestimmten familiär bedingten Gründen können Sie als Arbeitnehmer/in in Frankreich Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage geltend machen. Diese Ansprüche sind abhängig von dem, was innerhalb der Kollektivverhandlungen in Ihrem Unternehmen bzw. in Ihrer Branche festgelegt ist.

Befolgen muss ein französisches Unternehmen jedoch folgende gesetzlich festgelegten Grundansprüche:

  • Heirat oder ziviler Solidaritätspakt (PACS): 4 Tage
  • Heirat eines Ihrer Kinder: 1 Tag
  • Geburt eines Kindes bzw. Ankunft eines adoptierten Kindes: 3 Tage
  • Todesfall eines Ihrer Kinder: 5 Tage
  • Todesfall des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin, des Partners bzw. der Partnerin innerhalb einer anerkannten PACS-Partnerschaft oder des Lebensgefährten bzw. der Lebensgefährtin: 3 Tage
  • Todesfall von Vater, Mutter, Schwiegervater, Schwiegermutter, Bruder oder Schwester: 3 Tage
  • Mitteilung der Diagnose einer Behinderung bei einem Ihrer Kinder: 2 Tage

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