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Rückkehr aus Frankreich nach Deutschland: Infos für Auswanderer

Rückkehr aus Frankreich nach Deutschland: Infos für Auswanderer

Nach mehreren Jahren in Frankreich packt Sie das Heimweh oder Sie müssen aus privaten Gründen Ihre Zelte im Nachbarland abbrechen. Nachdem man für längere Zeit im Ausland gelebt hat, kann die Rückkehr nach Deutschland alles andere als leicht fallen. Abgesehen vom emotionalen Tief, welches viele Rückwanderer durchlaufen, stehen auch eine ganze Reihe administrativer Gänge an. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Schritte der Rückwanderung aus Frankreich nach Deutschland, damit sich diese möglichst barrierefrei gestaltet.



Rückkehr auf den deutschen Arbeitsmarkt

1. Rückkehr auf den deutschen Arbeitsmarkt

Zurück in die Heimat bedeutet auch zurück auf den deutschen Arbeitsmarkt. Dieser hat sich im Laufe ihrer Abwesenheit weiterentwickelt, und möglicherweise bestehen ehemalige Berufe in ihrer ursprünglichen Form nicht mehr oder wurden durch andere Metiers ersetzt.

Die Reintegration auf den Jobmarkt verläuft bei Expats meistens unbeschwerter ab. Denn dabei handelt es sich um einen freiwillig vom Arbeitnehmer angeforderten Auslandsaufenthalt. Expatriate dienen der beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung und werden häufig angefragt, in der Hoffnung, dass bei der Rückkehr eine Beförderung ansteht.

Wichtig ist schlicht, dass während der Zeit im Ausland stets Kontakt zum Arbeitgeber sowie zu den Kollegen gehalten wird. Denn ist man länger im Unternehmen abwesend, fallen wichtige Kommunikationswege weg.

Außerdem gilt: vor der Rückkehr ist nach Rückkehr. Ungleich zu Auswanderern, sind vom Arbeitgeber versandte Mitarbeiter oder Expats nur für eine fest definierte Zeit im Ausland. Dementsprechend wichtig ist es Rahmenbedingungen vor der Rückkehr mit dem Chef zu setzen. Absprachen inwiefern das Angestelltenverhältnis weiter geführt wird und welche Position nach dem Aufenthalt besetzt wird, sollten im Vorhinein abgesprochen werden.



Zurück in Deutschland, aber ohne Anstellung

2. Zurück in Deutschland, aber ohne Anstellung

Dennoch kann es auch durchaus möglich sein, dass das Zurückkommen abrupt geschehen ist, und der Umzug so schnell wie möglich über die Bühne gehen musste. Genügend Zeit sich mit der zukünftigen professionellen Situation auseinanderzusetzen gab es dabei keine.

In diesem Fall gilt es sich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend zu melden. Grundsätzlich kann die Anfrage auch bereits drei Monate vor der eigentlichen Ankunft aus Frankreich nach Deutschland getätigt werden.

Besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht nur dann, wenn nach der Rückkehr und vor der Antragstellung eine versicherungspflichtige Tätigkeit in Deutschland ausgeübt wurde.

Die Dauer der versicherungspflichtigen Anstellung ist dabei irrelevant. Dies bedeutet, dass bei der Ankunft in Deutschland eine Tätigkeit ausgeführt werden muss, selbst wenn diese nur einen Monat andauert, um daraufhin Arbeitslosengeld zu beantragen.

Ausnahmen...

Einen Sonderfall stellen beispielsweise vom Arbeitgeber entsandte Angestellte dar, da diese während der Tätigkeitsausführung weiterhin rechtlich und vertraglich dem deutschen Arbeitsgesetz unterliegen. Die Arbeitslosigkeit kann deshalb wie nach einer Beschäftigung in Deutschland in Anspruch genommen werden.



Zurückwandern mit der Familie

3. Zurückwandern mit der Familie

Im Jahr 2020 wanderten offiziell 4.741 Deutsche nach Frankreich aus und 4.673 kamen wieder zurück. Zuwachs gewinnen Auswandererfamilien häufig während ihrer Zeit im Ausland. Für die Rückkehr bedeutet dies nicht nur die erfolgreiche Reintegration der Erwachsenen, sondern auch der gegebenenfalls im Ausland geborenen Kinder. Womöglich haben diese noch nie zuvor einen Fuß in das deutsche Bildungssystem gesetzt oder bereits ihre schulische Laufbahn in Frankreich begonnen.

Deshalb ist es empfehlenswert während der Sommerferien zurückzukehren, so dass genügend Zeit für die Eingewöhnung und Anmeldung besteht. Des Weiteren darf nicht vergessen werden, dass die Schulferien in Frankreich, ungleich zu Deutschland, auf Nationalebene stattfinden. Dementsprechend müssen je nach Bundesland, die Termine der Ferien sowie der Schulanfänge individuell überprüft werden.

Vor der Anmeldung in einer neuen Schulen, sollte man sich auch ins Gedächtnis rufen, dass Frankreich und Deutschland nicht die gleichen Schulformen teilen. Während in Frankreich alle Kinder eine ähnliche Schulkarriere bis zum Lycée durchlaufen, besteht in Deutschland die Auswahl zwischen verschiedener Sekundarschulfomen.



Regelungen bei der Rückwanderung mit Haustieren

4. Regelungen bei der Rückwanderung mit Haustieren

Für im Ausland zugelegte Haustiere legt der deutsche Zoll Einreisebestimmungen fest, die in jedem Fall eingehalten werden müssen, um eine erfolgreiche Einwanderung des Tieres zu garantieren.

Die Regelungen gelten für Heimtiere, zu denen zählen Hunde, Katzen und Frettchen. Die Maßstäbe sollen das Einschleppen und Verbreiten von tier- und menschengefährdenden Krankheiten, wie Tollwut, verhindern.

Für Tiere aus EU-Staaten & Nicht-EU-Staaten gelten die gleichen Bedingungen. Diese müssen:

  • in Form einer Tätowierung oder eines Mikrochips registriert sein

  • eine gültige Tollwutschutzimpfung besitzen

  • von einem EU-Heimtierausweis (Tier aus der EU) bzw. - von einer amtlichen Veterinärbescheinigung (Tier aus einem Nicht-EU-Staat) begleitet sein, welche die Mikrochipnummer oder die Tätowierung bestätigt

  • zusätzlich Impfpapiere sowie ggf. Befunde eines Bluttests (Tollwutantikörpertest) haben



Wohnungssuche in Deutschland & Wohnungskündigung in Frankreich

5. Wohnungssuche in Deutschland und Wohnungskündigung in Frankreich

Wohnungen lassen sich über diverse Online-Plattformen, Zeitungsannoncen oder aber Kontakte finden. Wichtig ist, dass nach erfolgreicher Suche, die neue Adresse schnellstmöglich beim Einwohnermeldeamt registriert wird, da diese für das Wiedereintreten in die Kranken- und Rentenversicherung unabdingbar ist.

Die Kündigung des Wohnverhältnisses in Frankreich entspricht in etwa dem deutschen Kündigungsablauf. Dem Vermieter muss schlicht ein Kündigungsschreiben geschickt werden, in dem das genaue Datum des Auszuges angegeben wird. Wie auch in Deutschland, gilt es die Kündigungsfrist einzuhalten. Diese variiert je nach Mietvertrag.

Strom- und Wasseranbieter: Frankreich vs. Deutschland

Die Strom- und Wasserkosten in Frankreich sind meist in Mietverträgen mit inbegriffen, und man entscheidet bei der Anmietung einer Wohnung somit nicht selbst über den Anbieter. Dies liegt vor allem daran, dass Strom und Gas von zwei staatlichen Anbietern geliefert werden, nämlich EDF (Électricité de France) und GDF (Engie).

In Deutschland unterliegt jede Person, die ein Mietverhältnis eingeht, der Vertragsfreiheit. Dies bedeutet, dass der Stromanbieter frei gewählt werden kann und man zwangsläufig nicht auf die örtlichen Stadtwerken zurückgreifen muss.

Wie wichtig ist die Hausratversicherung im deutschen Mietverhältnis?

Dem französischen Gesetz nach, sind Sie als Mieter zum Abschluss einer Hausratversicherung (assurance habitation) verpflichtet, die für eventuelle Schäden an der von Ihnen bewohnten Immobilie aufkommt. Diese wird häufig bei der Eröffnung eines französischen Bankkontos mit angeboten.

In Deutschland wiederum sind Mieter gesetzlich nicht dazu verpflichtet im Besitz einer Hausratversicherung zu sein. Dennoch ist diese zu empfehlen, denn dadurch wird der Versicherungsschutz bei Einbrüchen, Wasserschäden, Vandalismus oder Brandschäden garantiert.



Wiedereintreten in die gesetzliche Krankenkrasse und Rentenversicherun

6. Wiedereintreten in die gesetzliche Krankenkrasse und Rentenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung

Eine der wohl am wichtigsten zu regelnden Angelegenheiten bei der Rückwanderung in die Heimat, ist der bestehende Versicherungsschutz bzw. das Kündigen des Versicherungsschutzes in Frankreich. Sie haben einen Monat nach Ihrer Abreise Zeit, die zuständige Versicherungsstelle der Sécurité Social sowie die der Mutuelle über Ihren Umzug zu informieren:

Für das Wiedereintreten in den deutschen gesetzlichen Versicherungsschutz, gelten folgende Kriterien:

  • Bestand bereits vor dem Arbeitsverhältnis im Ausland ein gesetzlicher Versicherungsschutz in Deutschland, kann problemlos erneut in die gesetzliche Krankenkasse eingetreten werden. Dazu kontaktiert man lediglich die Krankenkasse, bei der man vor dem Auslandsaufenthalt versichert war.

  • Bestand bisher ein ausschließlich französisches Tätigkeitsverhältnis mit französischer Sozialversicherung, kann der Eintritt in die deutsche gesetzliche Krankenkasse nichtsdestotrotz problemlos vorgenommen werden.

  • Bestand vor der Ausreise ein privater Versicherungsschutz, muss dieser bei der Rückkehr in die Heimat neu aufgenommen werden.

Grundsätzlich verläuft die Wiederaufnahme reibungslos. Dennoch verlangen einige Versicherungen einen Nachweis darüber, dass man nicht länger im Ausland versichert ist.

Rentenversicherung

Nicht nur der gesetzliche Versicherungsschutz muss bei der Rückwanderung nach Deutschland erneuert werden, auch die deutsche Rentenversicherung sollte man kontaktieren. Denn ist man im Ausland einer versicherungspflichtigen Arbeit nachgegangen, können erworbene Rentenansprüche unter bestimmten Bedingungen angerechnet werden. Auch hier gilt für entsandte Arbeitgeber, dass sie weiterhin dem deutschen Rentenrecht unterliegen.

Gut zu wissen: Die EU-Staaten haben ein gemeinsames Abkommen über die beruflich geleistete Zeit der Zusammenrechnung. Dementsprechend zahlt jedes Land die Rente für die jeweils geleistete Arbeitszeit aus, weshalb Bezüge aus mehreren Staaten gleichzeitig bezogen werden können.

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