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Gesetzliche Arbeitszeit in Frankreich: 35-Stunden-Woche

Gesetzliche Arbeitszeit in Frankreich: 35-Stunden-Woche

Die 35-Stunden-Woche in Frankreich ist ein Mythos, denn tatsächlich arbeiten Beschäftigte dort im Schnitt 36,9 Stunden. Entdecken Sie, wie die Arbeitszeit in Frankreich geregelt ist, von Überstunden bis hin zu Urlaubstagen, und erhalten Sie alle wichtigen Fakten auf einen Blick.

 



Arbeitszeitgesetz in Frankreich

1. Arbeitszeitgesetz in Frankreich

Seit dem Jahr 2000 beträgt die gesetzliche Arbeitszeit in Frankreich 35 Stunden pro Woche und ist nicht mit der Maximal-Arbeitszeit gleichzusetzen, sondern dient lediglich als Referenz zur Berechnung von Überstunden, welche in der Regel gesondert vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden müssen.

Aus diesem Grund gibt es bei vielen Unternehmen unterschiedliche Arbeitszeitmodelle, während wiederum andere sich eher an tariflichen Vereinbarungen orientieren.

Einige Unternehmen haben im Rahmen der Arbeitsreform, die 35-Stunden-Woche abgeschafft. Zu diesen Unternehmen gehört beispielsweise der Automobilhersteller Peugeot.


2. Einteilung der Arbeitstage in Frankreich: jours ouvrés & jours ouvrables

Die Einteilung der Arbeitswoche hängt unter anderem von Unternehmen, Branche, Firmengröße sowie von der Region ab. In französischen Arbeitsverträgen wird ein Unterschied zwischen den Tagen gemacht, an denen tatsächlich gearbeitet wird: Werktage (jours ouvrables) und Arbeitstage (jours ouvrés) :

  • Werktage (Jours ouvrables): Bei den Werktagen wird von der sogenannten 6-Tage-Woche gesprochen, was bedeutet, dass rein theoretisch von Montag bis Samstag gearbeitet werden könnte. Bei diesen Tagen handelt es sich um jene, die weder Sonn-, noch Feiertage sind, den jours ouvrables.

  • Arbeitstage (Jours ouvrés): Während bei einer Arbeitswoche mit jours ouvrés von Montag bis Freitag, also der Samstag ein Arbeitstag ist, repräsentieren die jours ouvrés, Arbeitstage von Dienstag bis Samstag bei denen der Montag als jour ouvrable gilt.



Berechnung der Urlaubstage in Frankreich

3. Berechnung der Urlaubstage in Frankreich

In Frankreich werden pro gearbeitetem Monat Urlaubstage angesammelt und gutgeschrieben. Die Anzahl der Urlaubstage hängt davon ab, ob das Unternehmen oder die Organisation sich in der Art deren Berechnung auf die jours ouvrés oder die jours ouvrables bezieht.

Dennoch gilt ein grundsätzlicher Urlaubsanspruch von 30 Werktagen pro gearbeitetem Jahr. Außerdem sollte der Tarifvertrag auf zusätzliche Urlaubstage geprüft werden, die dann greifen können, wenn es zu unvorsehbaren Ereignissen kommt, wie Familienfeiern oder aber der Tod eines Angehörigen.

Wer in einem Unternehmen tätig ist, an dem der Samstag ein jour ouvrable ist, und sich Freitag und Montag freinehmen möchte, dem werden nicht zwei, sondern inklusive des Samstags drei bezahlte Urlaubstage abgezogen.

Insgesamt kann der Arbeitgeber dies aber nicht auf mehr als fünf Samstage pro Jahr anwenden, denn: 2,5 Urlaubstage x 12 Monate = 30 Urlaubstage = 5 Wochen = 5 Samstage.


4. Überstunden und Freizeitausgleich in Frankreich

Sofern keine gesonderten Abkommen in Tarifverträgen oder Betriebsordnungen vorliegen, gelten für die Entlohnung von Überstunden in Frankreich in der Regel die folgenden Bestimmungen:

  • Für die ersten 8 zusätzlichen Stunden, d.h. ab der 36. bis zur 43. Stunde, wird ein Stundenlohn mit 25 % Zuschlag bezahlt.

  • Ab der 44. Stunde beläuft sich der Zuschlag auf 50 %.

  • Der Zuschlag darf nicht unter 10 % des Standard-Stundenlohns liegen.

  • Jährlich dürfen nicht mehr als 220 Überstunden im privaten Sektor gearbeitet werden.

Es besteht auch die Möglichkeit, Überstunden ganz oder teilweise durch einen sogenannten Freizeitausgleich (repos compensateur de remplacement) zu ersetzen, sofern dieser im Tarifvertrag (convention collective / accord collectif) nach Genehmigung durch den Betriebsrat (comité d'entreprise / délégués du personnel) festgelegt worden ist.

Was passiert bei dem Überschreiten des Überstundenkontingents?

Sollte die Anzahl an maximalen Überstunden überschritten werden, dann muss der Arbeitgeber dem Angestellten zum einen den erhöhten Stundensatz von 25 % bzw. 50 % auszahlen und zum anderen eine Zusatzfreizeit gewähren.

Kommt es also zu einer Überschreitung von einer Zeitstunde des gesetzlichen Kontingents, muss neben des Zusatzlohnes eine Einheit von 30 Minuten Zusatzfreizeit gewährleistet werden.

Natürlich gibt es Berufe, in denen wöchentlich mehr gearbeitet wird als in anderen. Zu diesen zählen unter anderem Führungskräfte sowie Außendienstmitarbeiter. Hier schließt der Arbeitgeber vertraglich eine individuelle Pauschale wöchentlicher oder monatlicher Stundenanzahl ab.

Der Vertrag beinhaltet dann die gesetzlichen 35 Arbeitsstunden sowie die zusätzliche Vergütung der 4 bzw. 5 regelmäßig geleisteten Überstunden. Bei 39 bzw. 40 Arbeitsstunden muss der Arbeitgeber keine zuzügliche Prämie, zu jener im Arbeitsvertrag genannten, zahlen. Lediglich die Stunden, die darüber hinaus geleistet wurden, werden zusätzlich vergütet.



Abrechnung von Geschäftsreisen in Frankreich

5. Abrechnung von Geschäftsreisen in Frankreich

Grundsätzlich gelten An- und Abreisetag auf Geschäftsreisen als Arbeitstage und damit die Reisezeit als effektive Arbeitszeit. Diese gehört dann entweder zur vertraglich festgelegten Arbeitszeit oder muss entsprechend der Überstundenregelung ausgeglichen bzw. entlohnt werden.

Bei einer Auszahlung wird auch der grundsätzlich geltende erhöhte Satz für bspw. Sonn- und Feiertage berücksichtigt.

Hinzu kommt die gesetzliche Regelung, dass nicht mehr als 6 Tage am Stück gearbeitet werden darf. Die Verteilung der Arbeitszeit kann dann so geregelt werden, dass vor und / oder nach einer Geschäftsreise bspw. das zweitägige Wochenende in zwei eintägige Erholungstage aufgeteilt wird.


6. Erhöhte Arbeitszeit in Frankreich

Jenseits der französischen 35-Stunden-Woche beläuft sich die vertraglich vorab vereinbarte Arbeitszeit, wenn, dann meist auf 39 Stunden wöchentlich.

Dabei hängt es vom Unternehmen und dessen convention collective ab, ob die 4 zusätzlichen Stunden pro Woche als Überstunden ausbezahlt oder durch RTT (réduction du temps de travail) und damit Freizeit ausgeglichen werden.

Die zusätzlichen freien Tage (jours de RTT) werden im französischen Arbeitsvertrag entweder pauschal festgelegt oder reell anhand der angesammelten Stunden berechnet. Auch eine Kombination aus einer teilweisen Auszahlung und freien Tagen ist möglich.



Maximale Arbeitszeit in Frankreich

7. Maximale Arbeitszeit in Frankreich

Zum Schutz von Angestellten existiert eine Regelung, welche die maximale Anzahl an Arbeitsstunden pro Tag und Woche bestimmt.

In Frankreich darf ein Angestellter nicht mehr als 10 Stunden pro Tag arbeiten und muss vor dem nächsten Arbeitseinsatz eine Pause von mindestens 11 aufeinanderfolgenden Stunden erhalten.

Spätestens nach 6 Arbeitsstunden besteht ein Anrecht auf eine Pause von mindestens 20 Minuten. Insgesamt darf die Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht übertreffen, eine Pause von mindestens 35 konsekutiven Stunden muss gewährleistet sein.

Über einen Zeitraum von 12 Wochen darf die durchschnittliche Arbeitszeit 44 Stunden pro Woche nicht überschreiten.

In Ausnahmefällen kann die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 60 Stunden erhöht werden, dann allerdings nur mit Zustimmung der Arbeitsaufsichtsbehörde. Dies gilt auch beim Ausüben mehrerer Tätigkeiten.

Mehr dazu:

 
Olivier

Olivier Geslin