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Familienleistungen in Frankreich: Kindergeld, Zuschüsse, Beihilfe

Familienleistungen in Frankreich: Kindergeld, Zuschüsse, Beihilfe

In Frankreich hat ein Arbeitnehmer bei der Geburt oder Adoption eines Kindes die Möglichkeit, seine Arbeit für einen Erziehungsurlaub zu unterbrechen oder zu reduzieren. In bestimmten Fällen kann er außerdem von einer finanziellen Unterstützung profitieren, die von der CAF (Caisse d'allocations familiales) gezahlt wird. Das französische System funktioniert etwas anders als unser Elternzeit-Modell. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Leistungen für Familien in Frankreich vor.



Betreuungsgelder für Kleinkinder (prestation d'accueil du jeune enfant)

1. Betreuungsgelder für Kleinkinder (prestation d'accueil du jeune enfant)

Jeder Angestellte in Frankreich im Erziehungsurlaub bekommt ein Betreuungsgeld für Kleinkinder (prestation d'accueil du jeune enfant, kurz Paje), die zum Ziel hat, zukünftige Eltern zu unterstützen. Hier sind mehrere Finanzhilfen integriert:

Die Geburts- oder Adoptionsprämie (prime à la naissance ou à l'adoption)

Diese Geburtsprämie soll Eltern bereits vor der Geburt des Kindes unterstützen, damit sie damit verbundene Anschaffungen tätigen können. Sie wird von der CAF um den siebten Schwangerschaftsmonat gezahlt oder in dem Monat, in dem das adoptierte Kind erwartet wird. Sie gilt für Familien, deren Einkommen ab 1. Januar 2023 für einen Haushalt mit einem erwarteten Kind 33.040,00 € für Elternpaare mit nur einem Einkommen, bzw. 43.665,00 €, wenn beide Eltern berufstätig sind.

Die Höhe der Prämie beträgt 1.055,95 € bei jeder Geburt und 2.007,91 € für die Adoption eines Kindes unter 20 Jahren. Um davon zu profitieren, sollten die werdenden Eltern bei der CAF möglichst frühzeitig eine Schwangerschaftsbescheinigung (déclaration de grossesse) einreichen, die man vom behandelnden Arzt innerhalb der ersten sechs Monate der Schwangerschaft erhält.

Der Grundbetrag (allocation de base)

Diese Basiszahlung hilft Eltern, jene Ausgaben zu finanzieren, die in den ersten drei Lebensjahren des Kindes im Zusammenhang mit seiner Betreuung anfallen, im Falle einer Adoption in den ersten 20 Lebensjahren.

Die monatliche Kleinkinderbeihilfe (allocation de base) zum vollen Satz beträgt 182,00 Euro, wogegen die zum anteiligen Satz 91,01 Euro beträgt. Liegt das Einkommen bei 27.219 Euro / 27.654 Euro für Alleinerziehende oder darunter, wird die Leistung zum vollen Satz geleistet. Die anteilige Leistung wird bis zu einem Einkommen von 32.520 Euro / 33.040 Euro für Alleinerziehende geleistet.

Bei einem Kind und nur einem Einkommen der Elternteile liegt die Einkommensgrenze bei 27.219 Euro, wenn man den vollen Satz der Hilfe in Anspruch nehmen muss, 32.520 Euro beim Teilsatz. Bei mehreren Kindern verändert sich auch die Einkommensgrenze:

Familiensituation
Anzahl der Kinder
Höchstsätze für den PAJE vollen Satz
Höchstsätze für den PAJE Teilsatz
Familie mit nur einem Einkommen 1 Kind 27 219 € 32 520 €
2 Kinder 32 663 € 39 024 €
3 Kinder 39 195 € 46 829 €
pro weiteres Kind + 6 532 € pro Jahr + 7 805 € pro Jahr
Alleinerziehende oder mit 2 Einkommen 1 Kind 35 971 € 42 978 €
2 Kinder 41 415 € 49 482 €
3 Kinder 47 947 € 57 287 €
pro weiteres Kind + 6 532 € pro Jahr + 7 805 € pro Jahr

Sie wird ab der Geburt eines Kindes bis einschließlich seines 3. Geburtstages gezahlt. Angestellte im privaten oder öffentlichen Sektor und Selbständige können sich an die CAF wenden, während Landwirte oder Mitarbeiter in der Landwirtschaft sich an die Sozialversicherung für Landwirte wenden können (Caisse de mutualité sociale agricole, MSA).

Unter beiden Elternteilen aufgeteilte Leistung zur Erziehung des Kindes (PreParE)

Mit der unter beiden Elternteilen aufgeteilten Leistung zur Erziehung des Kindes (prestation partagée d'éducation de l'enfant) kann der Leistungsempfänger seine berufliche Tätigkeit unterbrechen oder einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, um sich um sein Kind bis zu drei Jahren, bzw. im Fall einer Adoption bis zu 20 Jahren, zu sorgen.

Sie wird ab dem ersten Kind einkommensunabhängig gewährt. Voraussetzung ist, innerhalb:

  • der 2 letzten Jahre beim ersten Kind
  • der 4 letzten Jahre beim zweiten Kind
  • der 5 letzten Jahre ab dem dritten Kind

... mindestens 8 Versicherungstrimester innerhalb der Rentenversicherung zurückgelegt zu haben.

Die unter beiden Elternteilen aufgeteilte Leistung (PrePaE) wird ab dem:

  • ersten Kind bis zum 6. Lebensmonat des Kindes
  • zweiten Kind bis zum 24. Lebensmonat des Kindes
  • dritten Kind bis zum 48. Lebensmonat des Kindes

... an jeden der beiden Elternteile gezahlt.

Der Betrag der unter beiden Eltern aufgeteilten Leistung (PreParE) beläuft sich zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. März 2023 auf:

  • 422,21 Euro, d. h. den vollen Satz (vollständige Einstellung der beruflichen Tätigkeit)
  • 272,94 Euro, bei einer Teilzeitbeschäftigung bis zu 50 % der Vollzeit
  • 157,44 Euro, bei Teilzeitbeschäftigung über 50 % und bis zu höchstens 80 %

Auf den erhöhten Betrag der unter beiden Eltern aufgeteilten Leistung (PreParE), der 690,12 € beträgt, hat der Elternteil, mit drei oder mehr Kindern, Anspruch, der seine berufliche Tätigkeit gänzlich aufgegeben hat. Die Höhe dieser Leistung übersteigt zwar die der unter beiden Elternteilen aufgeteilten Grundleistung zur Erziehung des Kindes (PreParE), wird aber für eine kürzere Dauer ausgezahlt. Zu beantragen ebenfalls bei der CAF.



Einkommenszuschuss (complément de libre choix d'activité)

2. Einkommenszuschuss (complément de libre choix d'activité)

Der Einkommenszuschuss (complément de libre choix d'activité, CLCA) richtet sich an Eltern, die vor dem ersten Kind während der acht vergangenen Quartale in die Altersversicherung eingezahlt haben.

Solange es sich um das erste Kind handelt, wird der CLCA während sechs Monaten nach Ende der Zahlung des Mutterschafts-, Vaterschafts- oder Adoptionsgeldes gezahlt. Für zwei oder mehr Kinder wird die Hilfe bis zum Monat des dritten Geburtstages des letzten Kindes gezahlt.

Bleibt einer der Eltern komplett zu Hause, liegt die Höhe des Zuschusses bei 428,71 Euro monatlich oder bei 700,75 Euro, wenn es mehr als 3 Kinder gibt. Im Falle einer Teilzeitarbeit (50 %) liegt die Höhe bei 277,14 Euro monatlich, bei Teilzeit von 50 bis 80 % bei 159,87 Euro.

Um von der Zahlung zu profitieren, genügt es, sich im Internet das richtige Formular herunterzuladen. Es gibt außerdem eine ergänzende Zahlung zur CLCA namens COLCA, die etwas höher ist, allerdings nur für einen kürzeren Zeitraum gezahlt wird. Sie richtet sich an Arbeitnehmer, die ihre Arbeit komplett unterbrochen haben und mehr als drei Kinder betreuen.





3. Kinderbetreuungszuschuss (complément de libre choix du mode de garde)

Eltern, die ihr Kind unter 6 Jahren durch eine Tagesmutter (assistante maternelle agréée) oder eine private Betreuung betreuen lassen, können einen Zuschuss erhalten. Dadurch wird ein Teil der Bezahlung der Betreuungsperson übernommen, sowie die Zahlung der Sozialabgaben.

Diese Leistung wird an Haushalte oder erwerbstätige Personen gezahlt, die:

  • eine anerkannte Kindertagespflegeperson oder eine Kinderbetreuung beschäftigen, wobei das Bruttoentgelt pro Tag und Tageskind 55,35 € (Stand 01.01.2022) nicht übersteigen darf

  • über einen Verein, ein anerkanntes Unternehmen, das Kindertagespflegepersonen oder Personen, die im Haushalt arbeiten, beschäftigen, das Kind betreuen lassen, wenn
    die Betreuung mindestens 16 Stunden pro Monat beträgt

  • eine Mikrokindertagesstätte in Anspruch nehmen, wenn das Kind mindestens 16 Stunden pro Monat für höchstens 10 € die Stunde betreut wird

Die Leistung der französischen Familienkasse deckt:

  • die Betreuungskosten des Kindes und zwar in Abhängigkeit der Anzahl der Kinder, des Alters der Kinder und dem Einkommen des Haushalts (bis zu 85 %). Die Einkommensgrenzen werden für Alleinerziehende um 40 % angehoben.

  • die Sozialabgaben entweder in voller Höhe bei der Beschäftigung einer anerkannten Tagesmutter, oder zu 50 % der häuslichen Kinderbetreuung, wobei der Höchstbetrag für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren 471,00 €, für Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren 236,00 € beträgt.

Die Inanspruchnahme hängt vom Einkommen des Empfängers und vom Alter des Kindes ab. Eltern mit einem Kind unter 3 Jahren, deren jährliches Einkommen 21.661 Euro (2023) bis zur Geburt nicht überschritten hat, können im Monat 506 Euro erhalten. Bei 3 Kindern liegt die Grenze bei 27.809 Euro.

Verdienen beide nicht mehr als 48.135 Euro, bekommen sie 319,07 Euro für das erste Kind unter 3 Jahren. Bei drei Kindern sind 61.801 Euro die Grenze.

Auch in diesem Fall kann das Antragsformular einfach im Internet heruntergeladen werden.



Beihilfe zum Schuljahresbeginn

4. Beihilfe zum Schuljahresbeginn

Diese Beihilfe ist einkommensabhängig. Sie wird für jedes Kind im Schulalter von 6 bis 18 Jahren, gewährt. Die Höhe hängt vom Alter der Kinder ab, um möglichst den tatsächlichen Kosten zu entsprechen.

Sie wird Haushalten und Personen mit eingeschulten Kindern gewährt, deren Einkommen einen gewissen Höchstbetrag nicht übersteigen (je nach Zusammensetzung der Familie und der Anzahl der zu versorgenden Kinder).

Die Zahlung erfolgt einmal im Jahr jeweils im Monat August. Sind die Einkommen geringer als ein bestimmter Höchstbetrag, wird die Beihilfe zum vollen Satz gewährt. Liegen die Einkommen geringfügig über dem Höchstbetrag, aber unter einem gewissen durch Erlass festgelegten Betrag, wird die Beihilfe unter Berücksichtigung des Einkommensunterschieds gezahlt.

Einkommensgrenzen sind hierfür:

  • bei einem Kind: 25.775 Euro
  • bei zwei Kindern: 31.723 Euro
  • bei drei Kindern: 37.671 Euro
  • ab vier Kindern: 43.619 Euro

Der Betrag der vollen Beihilfe betrug zum Schulbeginn in Frankreich 2023:

  • 392,05 € für Kinder von 6 bis 10 Jahren
  • 413,69 € für Kinder von 11 bis 14 Jahren
  • 428,02 € für Kinder von 15 bis 18 Jahren.



Die soziale Absicherung (couverture sociale)

5. Die soziale Absicherung (couverture sociale)

Für die Dauer des Erziehungsurlaubs kann der betroffene Elternteil weiterhin im Falle von Krankheit oder Mutterschaft von der Rückerstattung, beispielsweise im Falle von Krankheit, profitieren. Wenn er sich dafür entscheidet, seine Berufstätigkeit wiederaufzunehmen, stehen ihm für eine Dauer von zwölf Monaten ab dem Datum der Wiederaufnahme der Arbeit die Leistungen zu, die er vor seinem Erziehungsurlaub erhalten hat.

Wenn er aufgrund von Krankheit, Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub seine Arbeit nicht wieder antreten kann, hat er für die Dauer dieser zusätzlichen Unterbrechung ebenfalls das Recht auf die Leistungen, die er vor seinem CPE erhalten hat.

Mehr dazu: