Gehalt im Praktikum in Frankreich: rechtliche Regelungen und Infos

Vergütung eines Praktikums in FrankreichIhre Firma möchte in Frankreich einen Praktikanten einstellen? In diesem Fall gilt es, einige Regeln zu beachten, die wir Ihnen gerne im Folgenden erläutern.

Eine Mindestvergütung ist oft obligatorisch

Wenn Ihr Praktikant während eines Schul- oder Universitätsjahrs ein mindestens zweimonatiges Praktikum in ihrem Unternehmen macht, dann müssen Sie ihn oder sie auf jeden Fall bezahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Praktikum am Stück oder mit Unterbrechungen absolviert wird. Die Bezahlung kommt nicht dem Gehalt im Unternehmen gleich, nicht zuletzt ist ein Praktikant kein Angestellter. Kürzere Praktika müssen nicht vergütet werden, aber es hindert Sie niemand daran, etwas zu bezahlen, wenn Sie das möchten.

Anerkennung der Praktikumsdauer

Die Dauer eines Praktikums hängt davon ab, wie die Praktikumsvereinbarung und mögliche Zusatzübereinkünfte aussehen. Normalerweise kann ein Praktikant pro Ausbildungsjahr kaum mehr als sechs Monate im selben Unternehmen verbringen, egal, ob es sich dabei um ein oder um mehrere Praktika handelt. Die Berechnung der Dauer orientiert sich am Kalenderjahr, die monatlich abgeleisteten Stunden sind weniger wichtig.

Beispiel

Ein Student verbringt vom 1. Juni bis zum 30. August täglich sieben Stunden beim Praktikum. Damit erreicht er die Zweimonatsgrenze und muss entlohnt werden. Die Arbeitszeit eines Praktikanten darf dabei die gesetzlich und betrieblich festgeschrieben Zeiten nicht überschreiten.

Höhe der Vergütung

Sollte der für eine Branche geltende Tarifvertrag dies nicht ohnehin regeln, so liegt der Mindestsatz für die Praktikumsvergütung derzeit bei 12,5 Prozent des maximalen Beitragssatzes zur Sozialversicherung. 2014 waren das 23 Euro, was monatlich 436,05 Euro* entspricht bei einer angenommenen Wochenarbeitszeit von 35 Stunden. *(23 € x 12,5 %) x 35 x (52/12) = 436,05 €

Im Falle einer Aufhebung oder Aufkündigung des Praktikumsvertrags wird dieser Betrag anteilig nach der Länge des abgeleisteten Praktikums berechnet. Vorsicht: Sie können die Vergütung nicht mit den Spesen des Praktikanten verrechnen.

Beispiel

Ein Arbeitgeber übernimmt bei einem mindestens zweimonatigen Praktikum die Hälfte der Kosten für ein Nahverkehrsticket. Das kostet 100 Euro, er zahlt also 50 Euro, die restlichen 50 zahlt der Praktikant. Dennoch muss der Arbeitgeber dem Praktikanten die Vergütung von 436,05 Euro zahlen und kann nicht einfach die 50 Euro abziehen und 386,05 Euro zahlen.

Auszahlungsdatum

Die Vergütung wird vom ersten Praktikumstag an berechnet und muss monatlich ausgezahlt werden, nicht am Ende des Praktikums. Dabei gilt es, folgendes zu beachten: Wenn die Dauer des Praktikums zunächst unter zwei Monaten liegt und dann auf mehr als zwei Monate verlängert wird, müssen Sie die Vergütung, die der Praktikant im ersten Monat hätte erhalten müssen, auf einmal am Ende des zweiten Monats auszahlen.

Die Praktikumsvergütung ist in der Regel von Sozialabgaben befreit

Die Vergütung für Praktikanten ist von Sozialabgaben befreit. Somit müssen nicht noch zusätzliche Sozialversicherungs- und andere Beiträge gezahlt werden, sofern der Rahmen der oben erwähnten 436,05 Euro eingehalten wird.

Anmerkung

Die Höhe der Gebührenbefreiungsgrenze liegt damit exakt bei der Vergütungshöhe für Praktika, die länger als zwei Monate dauern. Solange die Bezahlung also genau bei oder unter 436,05 Euro liegt, müssen keine Sozialabgaben gezahlt werden. Ist die Vergütung höher, so berechnen sich die Abgaben in etwa an Höhe der Differenz zwischen der tatsächlichen Vergütung und den 436,05 Euro.

Wenn die Arbeitszeit des Praktikanten über der gesetzlich festgelegten Zeit liegt, und wenn daher eine höhere Vergütung als die 436,05 Euro pro Monat fällig ist, dann steigen auch die Sozialabgaben. Wenn der Praktikant das Praktikum im laufenden Monat beendet, werden die Abgaben anhand der verbliebenen Tage des Monats verrechnet. Ähnliches gilt für den Fall der Abwesenheit des Praktikanten.

Jeder Arbeitgeber, der Praktikanten beschäftigt, muss den Betriebsrat darüber informieren. Wenn im Unternehmen weniger als 300 Angestellte arbeiten, dann muss einmal im Jahr über die Praktikantenbeschäftigung berichtet werden, dies kann im Rahmen des jährlichen Berichts zur Lage des Unternehmens geschehen. Dabei geht es um die Anzahl, die Aufgaben und die Beschäftigungsverhältnisse der Praktikanten. Wenn mehr als 300 Angestellte im Unternehmen sind, dann muss dreimal im Jahr Bericht erstattet werden.

Pause zwischen zwei Praktika

Um zu vermeiden, dass zwei Praktikanten, die jeder für sich einen eigenen Praktikumsvertrag unterzeichnet haben, sich unmittelbar auf demselben Posten folgen, sieht das Gesetz eine Wartezeit zwischen der Einstellung von zwei Praktikanten vor, die bei einem Drittel der vom vorangehenden Praktikanten abgeleisteten Zeit liegt.

Beispiel

Ein Praktikant ist für sechs Monate in einem Unternehmen, vom 1. Januar bis zum 30. Juni. Die Wartezeit, bevor ein neuer Praktikant den zuvor besetzten Posten einnehmen kann, liegt also qua Gesetz bei zwei Monaten. Das Unternehmen kann also vor dem 1. September keinen neuen Praktikanten auf denselben Posten setzen.
Diese Wartezeit gilt nicht, wenn das Praktikum von Praktikanten selbst und vor Ablauf der eigentlichen Dauer unterbrochen wurde.

Einstellungen nach einem Praktikum

Wenn Sie einen Praktikanten in den drei Monaten nach dem Ende des Praktikums, das im letzten Ausbildungsjahr stattgefunden hat, einstellen, dann müssen Sie die Dauer des Praktikums von der Probezeit abziehen. Dabei sollte die Probezeit aber nicht um mehr als 50 Prozent gekürzt werden, es sei denn, es liegen eigene Abmachungen und Regeln vor. Für den Fall, dass ein übernommener Praktikant dieselben Arbeiten macht, die er während des Praktikums geleistet hat, so fällt die Probezeit komplett weg. Wenn das Praktikum länger als zwei Monate gedauert hat, dann muss diese Zeitspanne bei der Vertragserstellung in die Berufserfahrung miteinberechnet werden. Ergänzende Information gibt es bei der URSAFF bei der Assurance Maladie oder beim offiziellen Portal der französischen Verwaltung.