Mitarbeiter in Frankreich einstellen: wichtige Infos für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber in Frankreich Mitarbeiter einstellenSie möchten sich gerne mit Ihrem Unternehmen in Frankreich niederlassen und planen Mitarbeiter einzustellen. Aber was müssen Sie beachten? Welche Arbeitsverträge gibt es in Frankreich und welche Gehälter? Wir haben einige wichtige Informationen für Sie zusammengestellt, was Sie als Unternehmer arbeits- und sozialrechtlich in Frankreich beachten sollten.

Der Arbeitsvertrag in Frankreich

Den französischen Arbeitsvertrag gibt es in folgenden Ausführungen:

  • unbefristeter Arbeitsvertrag (Contrat à durée indéterminée, CDI)
  • befristeter Arbeitsvertrag (Contrat à durée déterminée, CDD)
  • Zeitarbeitsvertrag (Contrat d‘intérim)
  • Teilzeitarbeitsvertrag (Contrat à temps partiel)
  • Arbeitsvertrag für diskontinuierliche Beschäftigung

Was bei der Sozialversicherung in Frankreich zu beachten ist

In Frankreich ist jeder Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig. Die Sozialversicherung übernimmt alle Gesundheitskosten (z.B. Arzneimittel, Krankenhausaufenthalte, Zahnersatz). Außerdem ist der Arbeitnehmer gegen Arbeitsunterbrechungen versichert (Krankheit, Mutterschaft, Berufskrankheiten). Bei der Sozialversicherung gibt es einen Arbeitnehmer- und einen Arbeitgeberanteil. Familienleistungen und Beiträge im Fall von Arbeitsunfällen übernimmt der Arbeitgeber.

Arbeitnehmer, die nicht aus der EWG kommen, unterliegen den jeweiligen Aufenthaltsbestimmungen (Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis).

Wie hoch sind die Gehälter in Frankreich?

In Frankreich garantiert der sogenannte dynamische Mindestlohn SMIC (Salaire Minimum Interprofessionel de Croissance) jedem Arbeitnehmer eine Mindestvergütung. Jeweils einmal jährlich wird dieser Mindestlohn an die aktuelle wirtschaftliche und konjunkturelle Lage angepasst.

Demnach muss der Arbeitgeber folgende Bestimmungen befolgen:

  1. SMIC-Stundensatz = monatlicher Bruttobetrag von 1090,48 Euro (bei 35 Stunden pro Woche)
  2. Mindestlohn, der für das Unternehmen für die Branche laut Tarifvertrag festgelegt ist
  3. Berufliche Einstufung, die durch den Tarifvertrag garantiert wird
  4. Lohngarantie, die für Unternehmen, die zur 35-Stunden-Woche übergegangen sind, gilt
  5. Gleichberechtigung in der Entlohnung von Männern und Frauen
  6. Überstundengesetz
  7. Zulagen für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, die ggf. tarifvertraglich vorgesehen sind.

Sie finden weitere Informationen zum französischen Arbeitsrecht und u.a. auch Muster von Arbeitsverträgen auf der Seite der französischen Regierung: www.travail.gouv.fr