Probezeit in Frankreich je nach Arbeitsvertrag: Regeln und Dauer
Ihre Firma hat ihren Sitz in Deutschland, möchte jedoch Angestellte für eine Zweigniederlassung in Frankreich einstellen? Dabei ist es wichtig, dass Sie sich darüber informieren, welche Rechte und welche Regelungen in Frankreich bestehen. Somit stellt sich die Frage, was Sie beim Abschluss eines französischen Arbeitsvertrages beachten sollten. Wir möchten Ihnen hiermit einen kurzen Überblick über das französische Arbeitsrecht geben.
Die verschiedenen Arbeitsverträge in Frankreich
Der typische französische Arbeitsvertrag ist unbefristet. Ein befristeter Arbeitsvertrag ist im Allgemeinen nur dann möglich, wenn bestimmte Gründe vorliegen, diese sind allerdings gesetzlich festgelegt und wesentlich strenger als nach dem deutschen Recht. Für den Fall, dass Sie mit einem Arbeitnehmer einen befristeten Arbeitsvertrag abschließen möchten, raten wir Ihnen die Gründe vorab genau überprüfen zu lassen.
Weitere Informationen zu den verschiedenen französischen Arbeitsverträgen: Was sind die unterschiedlichen Arbeitsverträge in Frankreich?
Dauer der Probezeit in Frankreich
Die Dauer der Probezeit in Frankreich wird durch verschiedene Regelungen festgelegt. Dies ist meistens von der Funktion des Arbeitnehmers abhängig. So liegt die Probezeit bei einem leitenden Angestellten bei vier Monaten und bei einem einfachen Angestellten bei einem Monat.
Mehr über die Aspekte, die man unbedingt vor Unterzeichnung eines französischen Arbeitsvertrags beachten sollte: Als Arbeitgeber in Frankreich Mitarbeiter einstellen: wichtige Informationen