Ort
Deutschland, Saarland, SaarbrückenDeutsche/r Vizepräsidenten/in, Saarbrücken
Université franco-allemande / Deutsch-Französische Hochschule
Bienvenue à l’Université franco-allemande (UFA), une institution créée en 1997 par les gouvernements français et allemand. Sa principale mission est de susciter, d’évaluer et de soutenir financièrement des programmes d’études franco-allemands binationaux et trinationaux menant à un double diplôme, ainsi que des formations doctorales transfrontalières. Mis en oeuvre par plus de 200 grandes écoles, universités et Fachhochschulen dans 134 villes en Europe et au-delà, ces programmes rassemblent actuellement quelque 5 800 étudiant*es et 150 doctorant*es. Il n’existe présentement aucune autre structure comparable à travers le monde.
Bei der Deutsch-Französischen Hochschule ist zum 01.01.2013 das Amt des/der
deutschen Vizepräsidenten/in (und späteren Präsidenten/in)
zu besetzen. Der/die deutsche Vizepräsident/in wird nach jetzigem Zeitplan zum 01.01.2015 mit dem 2013/2014 amtierenden französischen Präsidenten das Amt turnusgemäß tauschen und für zwei Jahre als Präsident/in amtieren. Das Gesamtmandat beträgt vier Jahre.
Zusammen mit dem französischen Präsidenten bildet der/die deutsche Vizepräsident/in das Präsidium der DFH. Das Präsidium wird von den Mitgliedshochschulen der DFH auf Vorschlag des Hochschulrats gewählt.
Die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) ist ein Verbund von 160 Mitgliedshochschulen aus Deutschland und Frankreich, die integrierte binationale Studiengänge und Graduiertenkollegien durchführen. Verwaltungssitz ist Saarbrücken.
Aufgabengebiet
Gemäß dem Weimarer Abkommen unterstützt der/die Vizepräsident/in den/die Präsidenten/in bei der Umsetzung der Politik der DFH im Rahmen der Beschlüsse des Hochschulrats. Die Amtszeit des Präsidiums beträgt vier Jahre, einmalige Wiederwahl ist möglich. Nach außen wird die DFH vom/von der Präsidenten/in vertreten. Das Präsidium verfügt über ein Sekretariat, das von einem Generalsekretär geleitet wird.
Anforderungen
Als deutsche/r Vizepräsident/in kann gewählt werden, wer
- Aktivitäten als Hochschullehrer/in nachweisen kann und
- über Erfahrungen in der Leitung einer Hochschule oder einer Hochschuleinrichtung
- sowie über Erfahrungen in internationalen Kooperationsvorhaben verfügt,
- die französische Sprache ausreichend beherrscht und
- über gute Kenntnisse der deutschen und französischen Hochschulsysteme verfügt.
Als Vizepräsident/in ist die Anwesenheit in der DFH in Saarbrücken an einem Tag pro Woche wünschenswert, als spätere/r Präsident/in an bis zu zwei Tagen pro Woche.
Die beiden Präsidiumsmitglieder wurden bisher für ihre Tätigkeit bei der DFH an ihren Hochschulen von ihrem Lehrdeputat entlastet. Sie erhalten von der DFH die Erstattung der Kosten für Reisen und Aufenthalte in Verbindung mit ihrer Tätigkeit sowie eine angemessene Aufwandsentschädigung.
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Die Stellenanzeige wurde am 16/02/2012 archiviert.
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