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Die Prämie für die Betriebszugehörigkeit in Frankreich: Alles, was Sie wissen müssen

Die Prämie für die Betriebszugehörigkeit in Frankreich: Alles, was Sie wissen müssen

In Frankreich ist die Prämie für Betriebszugehörigkeit (frz. prime d’ancienneté) ein oft unterschätzter, aber entscheidender Bestandteil der Vergütungspolitik. Sie würdigt die Loyalität und Erfahrung der Mitarbeitenden und kann – abhängig vom Tarifvertrag – erhebliche finanzielle Vorteile bringen. Doch wann hat man Anspruch darauf? Wie hoch fällt sie aus? Und was passiert bei Teilzeit, Elternzeit oder einem Firmenwechsel? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie als (zukünftiger) Arbeitnehmer in Frankreich über diese Prämie wissen müssen – klar, praxisnah und mit konkreten Rechenbeispielen.



1. Was ist die Prämie für Betriebszugehörigkeit (prime d’ancienneté)?

1. Was ist die Prämie für Betriebszugehörigkeit (prime d’ancienneté)?

Die Prämie für Betriebszugehörigkeit (auf Französisch prime d’ancienneté) ist eine finanzielle Zusatzvergütung, mit der ein Arbeitgeber die Treue und Loyalität seiner Mitarbeitenden belohnen möchte. In der Regel handelt es sich um eine monatliche Prämie, die mit zunehmender Dauer der Zugehörigkeit – also mit wachsender Betriebszugehörigkeit – zunehmend gesteigert wird. Durch diese Vergütung wird nicht nur die Erfahrung, sondern auch das Engagement des Arbeitnehmers gewürdigt.

Der Grundgedanke hinter der Prämie für Betriebszugehörigkeit liegt darin, dass Mitarbeitende, die lange im Unternehmen bleiben, einen Mehrwert durch ihre Routine, Kenntnisse und soziale Integration bringen. Deshalb soll diese Prämie einen Anreiz darstellen, langfristig im Unternehmen tätig zu bleiben. In der Praxis ist sie oft gestaffelt: nach bestimmten Jahren der Beschäftigung steigen die Prozentsätze oder Beträge, so dass Langdiener einen höheren Betrag erhalten als neu Eingestellte.



2. Ist sie verpflichtend oder freiwillig?

2. Ist sie verpflichtend oder freiwillig?

Die Prämie für Betriebszugehörigkeit ist nicht im französischen Arbeitsgesetzbuch (Code du travail) geregelt. Ihre Einführung, Ausgestaltung und Verpflichtung werden vielmehr durch Tarifverträge (conventions collectives) festgelegt. Wenn in einem Tarifvertrag nichts darüber bestimmt ist, kann der Arbeitgeber die Prämie freiwillig einführen – zum Beispiel durch eine betriebliche Vereinbarung (accord collectif) oder durch betriebliche Usance (usage).

Das heißt: ohne tarifvertragliche Regelung ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, eine solche Prämie zu zahlen. Allerdings – sofern eine Prämie existiert – muss der Arbeitgeber die Bedingungen einhalten, wie sie im betreffenden Tarifvertrag oder in der betrieblichen Vereinbarung festgelegt sind.

Einige Beispiele für französische Tarifverträge, die eine prämie d’ancienneté vorsehen, sind:

  • die CCN Coiffure (convention collective nationale de la coiffure),
  • die CCN für Angestellte, Techniker und Führungskräfte in der thermischen und Klimatechnik (CCN ouvriers, employés, techniciens et agents de maîtrise de l’exploitation d’équipements thermiques et de génie climatique),
  • die CCN de l’immobilier,
  • die CCN des Industries Chimiques,
  • und die CCN des entreprises de prévention et sécurité.

Diese Beispiele zeigen, dass in bestimmten Branchen die Prämie d’ancienneté üblicherweise verankert ist – in anderen Branchen jedoch nicht.

Mehr dazu : Article L1243-11 du Code du travail und Article L1243-11 du Code du travail



3. Wie wird die Prämie berechnet?

3. Wie wird die Prämie berechnet?

Die Berechnung der Prämie für Betriebszugehörigkeit hängt stets von den Formulierungen im Tarifvertrag (convention collective) oder in betrieblichen Vereinbarungen ab. Es gibt keine gesetzliche Norm, die eine allgemeingültige Methode vorschreibt. Im Folgenden sind typische Berechnungsgrundlagen erläutert:

Berechnungsgrundlagen:

  1. Prozentual auf das Grundgehalt oder auf das Bruttogehalt insgesamt
    Beispiel: 1,5 % des Basisbruttolohns.

  2. Prozentual auf den tariflich festgelegten Mindestlohn (salaire minimum conventionnel)
    Manchmal wird die Prämie als Anteil des Mindestlohns der jeweiligen Qualifikationsstufe berechnet.

  3. Festbetrag (forfaitaire Summe)
    Ein fixer Betrag, der je nach Dienstalter und Stufe zugewiesen wird, unabhängig vom Lohnniveau.

Diese Varianten können auch kombiniert oder mit Staffelungen verbunden sein – etwa 1,5 % nach 3 Jahren, 2,5 % nach 5 Jahren usw., oder feste Beträge, die sich nach Dienstdauer richten.

Hinweise zur Basis

  • Wenn der tarifliche Mindestlohn unter dem gesetzlichen Mindestlohn (SMIC) liegt, muss nicht notwendigerweise der Prozentsatz auf den SMIC angewendet werden.
  • Wird im Unternehmen eine günstigere Lohntabelle (z. B. durch betriebliche Vereinbarung oder Usus) verwendet, ist diese günstigere Basis anzuwenden – das heißt, der höhere Betrag ist zu Grunde zu legen.
  • Die Änderung der Staffelstufen erfolgt häufig im Monat des Jahrestages der Anstellung oder im nachfolgenden Monat, je nach Tarifvertrag oder betrieblicher Regelung.



4. Konkrete Beispiele und Tabellen

4. Konkrete Beispiele und Tabellen

Unten finden Sie typische Beispiele nach verschiedenen Tarifverträgen in Frankreich, die verdeutlichen, wie unterschiedliche Branchen die Prämie d’ancienneté berechnen.

Tarifvertrag “ouvriers, employés, techniciens et agents de maîtrise de l’exploitation d’équipements thermiques et de génie climatique” (Prozentsatz auf Basisgehalt)

Dienstjahre Prämie (%) Beispielrechnung
3 Jahre 1,5 % 2 000 € × 1,5 % = 30 €
5 Jahre 2,5 % 2 000 € × 2,5 % = 50 €
7 Jahre 3,5 %
10 Jahre 5 %

Beispiel: Ein Mitarbeiter hat 6 Jahre Betriebszugehörigkeit und ein Grundgehalt von 2 000 €. Die Prämie beträgt 2,5 % → 50 € (2 000 × 2,5 %)

Tarifvertrag “entreprises de prévention et sécurité” (Prozentsatz auf tariflichen Mindestlohn)

Dienstjahre Prämie (%) Beispielrechnung
4 Jahre 2 % 1 604,85 € × 2 % = 32,10 €
7 Jahre 5 % 1 604,85 € × 5 % = 80,24 €
10 Jahre 8 %
12 Jahre 10 %
15 Jahre 12 %

Beispiel: Ein Agent d’exploitation mit 8 Jahren Betriebszugehörigkeit, tariflichem Mindestlohn von 1 604,85 €. Die Prämie beträgt 5 % → 80,24 €

Hinweis: Wenn der tarifliche Mindestlohn unter dem gesetzlichen Mindestlohn (SMIC) liegt, wird nicht zwingend der SMIC als Basis verwendet. Andererseits gilt: Wenn im Betrieb eine günstigere Lohnskala existiert, dürfte diese herangezogen werden (Urteil Cour de cassation 08/10/1996, Nr. 93‑44672).

Tarifvertrag Coiffure und verwandte Berufe (Fixbeträge je Dienstalter, Stand 31. Mai 2018)

Dienstjahre Prämie (Festbetrag)
5 Jahre 36 €
7 Jahre 49 €
9 Jahre 64 €
12 Jahre 82 €
15 Jahre 99 €
20 Jahre 117 €

Beispiel: Ein Mitarbeiter mit 10 Jahren Betriebszugehörigkeit erhält eine Prämie von 57 €.

Außerdem: Die Prämie d’ancienneté wird zusätzlich zum gesetzlichen Mindestlohn (SMIC) oder zum höheren tariflichen Mindestlohn gezahlt. Die Stufenzuordnung erfolgt entsprechend dem Tarifvertrag, der Vereinbarung oder dem Usus, typischerweise am Monat des Dienstjubiläums oder im Folgemonat.



5. Auswirkungen auf den Lohnzettel (bulletin de salaire)

5. Auswirkungen auf den Lohnzettel (bulletin de salaire)

Auf dem Lohnzettel (bulletin de salaire) muss die Prämie für Betriebszugehörigkeit in der Regel als eigene Zeile ausgewiesen werden, vor dem Gesamtbruttogehalt, wenn der Tarifvertrag oder die Vereinbarung dies vorschreibt. Auch wenn eine solche Pflicht nicht explizit besteht, ist es empfehlenswert, diesen Posten separat aufzuführen, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

In der Praxis steht die Prämie oft direkt nach dem Grundgehalt. So wird Transparenz geschaffen und der Arbeitnehmer sieht genau, wie sich das Bruttogehalt zusammensetzt. Da die Prämie Bestandteil des Bruttogehalts ist, unterliegt sie sozialen Abgaben sowie der CSG/CRDS und gehört zum steuerpflichtigen Nettolohn für die Berechnung der Quellensteuer (retenue à la source).



6. Praktische Fragen: Eintritt, Austritt, Abwesenheiten, Teilzeit etc.

6. Praktische Fragen: Eintritt, Austritt, Abwesenheiten, Teilzeit etc.

Beim Austritt / “solde de tout compte”
Wenn ein Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt, wird die Prämie d’ancienneté anteilig proratisiert, sofern dies nicht durch günstigere Bestimmungen anders geregelt ist. Der Betrag richtet sich nach dem Arbeitsumfang und dem Beschäftigungszeitraum.

Beim Eintritt
Ebenso bei einem Eintritt in das Unternehmen wird die Prämie d’ancienneté anteilig berechnet, da der volle Dienstalterszuschlag erst nach Übergang auf die nächste Stufe erreicht wird.

Bei Abwesenheiten
Sofern keine günstigeren Regelungen bestehen, wirkt sich eine Abwesenheit auch auf die Prämie aus: sie wird bei der Abwesenheitsvergütung und bei eventuellen Entschädigungen berücksichtigt. Die Prämie fließt zudem in die Berechnung des Urlaubsgeldes ein, da sie als Gegenleistung für tatsächlich geleistete Arbeit zählt. Auch bei Gehaltsfortzahlung (maintien de salaire) ist die Prämie zu berücksichtigen.

Einzelne Ausnahmen:

  • Prämien bei Teilzeit werden entsprechend dem vertraglich vereinbarten Arbeitsumfang anteilig gewährt.
  • Abzug bestimmter Abwesenheiten vom Dienstalter: In der Regel werden bestimmte Abwesenheiten vom Dienstalter abgezogen (z. B. unentschuldigte Abwesenheit, Krankheit außerhalb des Arbeitsverhältnisses, Sabbatical, Streik etc.).
  • Beim Elternzeiturlaub in Vollzeit (congé parental d’éducation à temps plein) wird das Dienstalter häufig zur Hälfte angerechnet.

Beispiele für Abzug vom Dienstalter

  • Eine Mitarbeiterin ist vom 15. Juni bis 31. Januar in einem Sabbatical; sie kehrt am 1. Februar zurück. Ihre bisherige Dienstaltersdatum war 15. Juli 2002. Aufgrund der 231 Tage Abwesenheit wird ihr neues Dienstaltersdatum auf den 3. März 2003 datiert.
  • Ein Arbeitnehmer war vom 1. Juni bis 31. Mai in Elternzeit in Vollzeit. Sein ursprünglicher Dienstaltersdatum war 15. Januar 2003. Dann wird ein Halbjahr angerechnet, und das neue Dienstaltersdatum lautet 16. Juli 2003.

Mehr dazu:

 
Olivier

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