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Anerkennung von Abschlüssen und Diplomen in Frankreich: reglementierte und nicht reglementierte Berufe

Anerkennung von Abschlüssen und Diplomen in Frankreich: reglementierte und nicht reglementierte Berufe

Sie haben sich dafür entschieden, in Frankreich zu leben und zu arbeiten: soyez la bienvenue! Haben Sie auch das entsprechende Diplom für die gewünschte Berufsausübung in der Tasche? Wir erklären Ihnen wie die berufliche und akademische Mobilität innerhalb der EU geregelt ist und wie Sie Ihren deutschen Abschluss in Frankreich anerkennen lassen. Zusätzlich verraten wir Ihnen weshalb es darauf ankommt, ob Ihr Beruf in Frankreich reglementiert ist oder nicht.



Personenfreizügigkeit - Berufliche und akademische Mobilität

1. Personenfreizügigkeit: Berufliche und akademische Mobilität

Als EU-Bürger haben Sie das Recht, in jedem Mitgliedstaat zu arbeiten und zu leben, ohne aufgrund Ihrer Staatsangehörigkeit diskriminiert zu werden. Dieser freie Personenverkehr ist einer der Grundpfeiler des Vertrages über die EU. Die Europäische Kommission fördert eine verstärkte Mobilität der Arbeitskräfte: Sie sieht diese als "Beitrag zum wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt, zu einem hohen Beschäftigungsgrad und einer ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung".

Dazu betreibt sie EURES (European Employment Services), ein Kooperationsnetz der öffentlichen Arbeitsverwaltungen. Dank zusätzlicher Abkommen gilt die Personenfreizügigkeit auch für Mitglieder des europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz.

Der freie Verkehr beinhaltet zwei Ansprüche:

  • die Ausübung einer Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbständiger (berufliche Mobilität)

  • die Ausübung einer Erwerbstätigkeit als Studierender im Rahmen einer Ausbildung (akademische Mobilität)

Die Ausübung dieses Rechts auf Mobilität ist häufig mit der akademischen oder beruflichen Anerkennung eines erworbenen Abschlusses verbunden.

Bei der Diplomanerkennung stellen sich also folgende Fragen:

  • Geht es um Anerkennung des Abiturs und deutscher Studienabschlüsse bei einem Studium in Frankreich?

  • Oder um die Anerkennung von deutschen Abschlüssen im Hinblick auf eine Berufsausübung?


2. Akademische Mobilität im Bologna-Raum

Deutschen Studierenden stehen viele Wege offen, um in Frankreich zu studieren: so bieten beispielsweise das Deutsch-Französische Jugendwerk, Erasmus und die Deutsch-Französische Hochschule akademische Austauschprogramme an.

Ein Studium in Frankreich ermöglicht nicht nur den Erwerb von Sprachkenntnissen, sondern auch wertvolle Einblicke in den französischen Alltag und die Aneignung von interkulturellen Kompetenzen.

Das deutsche Abitur ist in Frankreich anerkannt und erlaubt die Aufnahme eines Hochschulstudiums. Frankreich und Deutschland befinden sich beide im Bologna-Raum, womit die gegenseitige Anerkennung der gängigsten Hochschulabschlüsse grundsätzlich gegeben ist. Jede Universität bestimmt aber selbst die Zulassungsbedingungen zu weiterführenden Studiengängen: Erster Ansprechpartner für Anerkennungsfragen ist daher in jedem Fall die Hochschule, bei welcher Sie Ihre Zulassung beantragen.

Weitere Informationen zur Diplomanerkennung zwecks Studium geben der Deutsche Akademische Austauschdienst sowie Campus France. Letztere Organisation beglaubigt auch Ihre akademischen Zeugnisse auf Anfrage. Weiter finden Sie auf deren Webseite eine Übersicht über die akademischen Abschlüsse in Frankreich und Deutschland.



Berufliche Anerkennung in Frankreich - Reglementierter oder nicht reglementierter Beruf

3. Berufliche Anerkennung in Frankreich: Reglementierter oder nicht reglementierter Beruf

Die berufliche Anerkennung hängt davon ab, ob der angestrebte Beruf im Gastland reglementiert ist oder nicht. Unterliegt der Beruf keiner Reglementierung, sind Ihre erworbenen Abschlüsse sowie Ihre Berufserfahrung Sache Ihres zukünftigen Arbeitgebers. Dieser entscheidet in seinem Ermessen darüber, ob Ihre Qualifikationen ausreichend für eine Einstellung sind.

In der Realität fällt es den Arbeitgebern nicht leicht, ausländische Berufskompetenzen einzuordnen. Und auch wenn Diplome an Bedeutung verlieren, sind sie weiterhin ein wichtiges Einstellungskriterium.

Deshalb gibt es in jedem europäischen Land nationale Informationszentren, die an das NARIC-Netzwerk (National Academic Recognition Information Centres) angeschlossen sind. Sie stellen gegenwärtige Niveau-Bescheinigungen der Arbeitgeber aus.

Vergleichbarkeitsnachweise für nicht reglementierte Berufe

In Frankreich ist das Bildungsministerium, das Centre ENIC-NARIC (früher CIEP), für die Anerkennung akademischer Diplome und beruflicher Qualifikationen zuständig.

Es stellt Vergleichbarkeitsnachweise für ausländische Berufsabschlüsse aus und erteilt Auskunft über die Verfahren zur Ausübung eines Berufs. Geprüft werden einzig Ausbildungen über 6 Monate und - bis auf einige Ausnahmen - nicht reglementierte Berufe. Sprachdiplome sind ebenfalls ausgenommen.

Die zu prüfenden Diplome müssen auf einer elektronischen Plattform eingereicht werden, zusammen mit einem Identitätsnachweis. Gegen eine Gebühr von 70 Euro überprüft das Informationszentrum Ihre Unterlagen innerhalb einer Frist von höchstens 4 Monaten.

Anerkennungsverfahren für reglementierte Berufe

Reglementierte Berufe sind Jobs, für deren Ausübung in Frankreich ein Diplom erforderlich ist. Je nach Beruf müssen Sie Ihre deutsche Berufsqualifikation anerkennen lassen, um in Frankreich eine Berufstätigkeit aufzunehmen.

Die EU reglementiert Berufe nicht einheitlich. Zu den reglementierten Berufen in Frankreich zählen unter anderem:

  • Anwalt
  • Architekt
  • Krankenschwester
  • Tierarzt
  • Bäcker
  • etc.

Unterschieden wird jeweils zwischen den Zulassungsbedingungen für eine vorübergehende (libre prestation de services) und eine dauerhafte Berufsausübung (libre établissement). Dabei wird auf die nationalen rechtlichen Grundlagen sowie die EU-Gesetzgebung verwiesen.

Die EU sieht für einige Berufe die automatische Anerkennung der Diplome durch die Anwendung branchenspezifischer Richtlinien vor, dies vorwiegend im medizinischen Bereich: Die Qualifikationen von Ärzten, Krankenschwestern und -pflegern, Hebammen, Zahnärzten, Apothekern, Architekten und Tierärzten werden automatisch anerkannt. In diesem Fall müssen Sie Ihren Qualifikationsnachweis einreichen und die Genehmigung der Behörden abwarten. Erst dann können Sie eine Tätigkeit aufnehmen.

Entspricht Ihre Ausbildung nicht den Mindestanforderungen, wird Ihre Qualifikation gegebenenfalls nicht automatisch anerkannt. Für die anderen reglementierten Berufe hat die Europäische Kommission zwei Richtlinien (89/48 und 92/51 EWG) über ein allgemeines System zur Anerkennung der Abschlüsse verabschiedet.

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