Befristeter und unbefristeter Arbeitsvertrag in Frankreich: CDD & CDI
In Frankreich unterscheidet man zwischen dem "Contrat à Durée Indéterminée" also dem Vertrag der Festanstellung (auch CDI genannt) und dem "Contrat à Durée Déterminée" (CDD), dem Vertrag mit zeitlich begrenzter Beschäftigungsdauer.
CDI: unbefristester Arbeitsvertrag in Frankreich
- Bei einem CDI handelt es sich um einen unbefristeten Vollzeitvertrag
- In der Regel beträgt die Probezeit 3 Monate.
- Ein CDI kann zwar generell von beiden Seiten gekündigt werden, für den Arbeitgeber ist das aufgrund zahlreicher Regulierungen schwierig.
CDD: befristester Arbeitsvertrag in Frankreich
- Der CDD kann in Frankreich nur in bestimmten Fällen vergeben werden und darf in Bezug auf die Vergütung nicht von den CDI-Verträgen abweichen.
- Ein CDI darf maximal für 18 Monate ausgestellt werden, wobei eine einmalige Verlängerung möglich ist. Bei Arbeitsstellen im Ausland beträgt die maximale Dauer 24 Monate.
- In einem CDD muss die Aufgabe und der Grund der zeitlich begrenzten Anstellung ganz genau beschrieben werde, damit der Vertrag gültig ist. (Beispiel: Sie vertreten eine Kollegin, die in den Mutterschaftsurlaub gegangen ist und übernehmen genau deren Aufgaben.) Fehlt dieser Zusatz, gilt der Vertrag in Frankreich als CDI, also zeitlich unbegrenzt!
- Am Ende der Vertragslaufzeit kann ein CDD in einen CDI umgewandelt werden. Ist dies nicht der Fall, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von mindestens 10% des während des Vertrages verdienten Bruttolohnes, welche mit dem letzten Bruttogehalt ausgezahlt wird. Ausnahmen bilden einige Tarifverträge, die nur 6% Ausgleichsanspruche festgelegt haben.
- In den folgenden Fällen besteht kein Anspruch auf diese Ausgleichszahlungen: Saisonarbeiten, befristete Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, studentische Aushilfsjobs bzw. Ferienjobs; Ablehnung eines unbefristeten Vertragsangebots, vorzeitige Kündigung des Arbeitnehmers, durch gravierendes Verschulden (faute grave) des Arbeitnehmers bedingte Kündigung durch den Arbeitgeber, höhere Gewalt (forcemajeure), Kündigung während der Probezeit.
- Man geht davon aus, dass ca. 70% aller neu abgeschlossenen Arbeitsverträge als CDD abgeschlossen werden, um die komplizierten Kündigungsverfahren eines CDI zu umgehen.
Beispiel: Sie vertreten eine Kollegin, die in den Mutterschaftsurlaub gegangen ist und übernehmen genau deren Aufgaben. Fehlt dieser Zusatz, gilt in Frankreich der Vertrag als CDI, also zeitlich unbegrenzt!
In Frankreich gibt es darüber hinaus einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn, den SMIC (Salaire Minimum Interprofessionel de Croissance): 7,61 € brutto pro Stunde (1154,21 €/Monat), der jährlich an die Wirtschaftsentwicklung angepasst wird. Es wird ein Stundenlohnsatz ermittelt, unter dem Sie nicht angestellt werden dürfen.
In Frankreich werden 35 Stunden pro Woche gearbeitet. Dennoch werden je nach Arbeitsstelle diese 35 Stunden anders verteilt. (Man kann z.B. 39 Stunden pro Woche arbeiten und 12 Tage pro Jahr Plusurlaubstage haben).
Inhalt des Arbeitsvertrages in Frankreich
Unabhängig davon, ob ein Vertrag befristet oder unbefristet ist, in jedem Fall muss ein schriftlicher Arbeitsvertrag formuliert und unterzeichnet werden, der folgende Punkte beinhaltet: Personalien der beteiligten Parteien, Beschreibung der Funktion im Unternehmen, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Ende des Arbeitsverhältnisses (bei CDD), Höhe der Bezahlung (inkl. zusätzliche Vergütungen) und Periodizität der Auszahlung, Wochenarbeitszeit, Kündigungsfristen, Länge der Probezeit, Jahresurlaub und falls vorhanden, Angabe der anwendbaren Tarifverträge und/oder der kollektiv-arbeitsrechtlichen Vereinbarungen.