Vermittlung von französischsprachigem Pflegepersonal (Krankenschwester, Krankenpfleger) aus Frankreich

Vermittlung von französischsprachigem Pflegepersonal (Krankenschwester, Krankenpfleger) aus Frankreich

Der Pflegebereich in Deutschland ist auch wegen der immer älter werdenden Gesellschaft von einem großen Fachkräftemangel betroffen. Gleichzeitig gibt es für qualifizierte Pflegekräfte insbesondere in Ländern außerhalb der Europäischen Union zu wenig Jobs. Davon kann man auch profitieren, wenn man speziellen Bedarf hat. Denn französische oder frankophone ältere oder pflegebedürftige Menschen können dann Pflegepersonal in Anspruch nehmen, mit denen Verständigung kein Problem darstellt und vielleicht sogar den tristen Alltag durch Konversation aufhellt.

Für ein Pflegeunternehmen kann es daher interessant sein, auch französische Krankenpfleger und Krankenschwestern in ihrem Team zu haben.

Wie kann man französisches Pflegepersonal anwerben?

Für Pflegeunternehmen ist es tatsächlich nicht so schwierig, Fachkräfte aus Frankreich anzuwerben. Denn innerhalb der EU gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit, d.h. es wird keine Arbeitserlaubnis benötigt. Zum Nachweis dieses Freizügigkeitsrechts können die Fachkräfte eine Freizügigkeitsbescheinigung oder eine Aufenthaltskarte bekommen. Abschlüsse aus den EU-Staaten werden meistens ohne Weiteres anerkannt. Teilweise ist aber noch ein EU-Konformitätszeugnis notwendig.

Sie können sich neben der französischen Arbeitsagentur Pôle Emploi auch an die ZAV (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung) wenden oder über EURES, das europäische Portal zu beruflicher Mobilität, eine direkte Suchanfrage stellen.

Etwa zwei Mal jährlich werden Stellenausschreibungen in den Herkunftsländern (auch in Frankreich) veröffentlicht. Nach dem Einreichen der Bewerbungen durch die Pflegekräfte führt die ZAV vor Ort Auswahlgespräche mit den Bewerbern durch. Im Vordergrund stehen Fragen zur Ausbildung und Berufserfahrung sowie zur persönlichen Motivation und Eignung. Auch Deutschkenntnisse spielen eine Rolle.

Das Ganze kann aber auch über eine Personalvermittlung laufen, die auf deutsch-französisches Recruiting spezialisiert ist. Das hat den Vorteil, dass gut ausgebildete französischsprachige Pflegekräfte angesprochen werden, die sich bereits für einen Wechsel nach Deutschland entschieden haben. Außerdem ist eine solche Suche nicht zeitgebunden und kann das ganze Jahr über laufen.

Gute Einarbeitung ist wichtig

Französische Mitarbeiter benötigen mehr Unterstützung als deutsche. Das sollte bereits bei der Einarbeitung beginnen. Es ist daher gut, ein Programm zu haben oder auszuarbeiten, das auf französische Mitarbeiter ausgerichtet ist.

Arbeitsbedingungen fair halten

Die neuen, französischen Mitarbeiter haben mit Sicherheit mehr Anlaufschwierigkeiten als ihre deutschen Kollegen. Sie könnten deren Arbeitsalltag entsprechend anpassen, z.B. die Arbeitszeit so legen, dass genügend Zeit für Sprachkurse oder fachliche Qualifikationsmaßnahmen bleibt. Ein faires Gehalt inklusive Sozial- und Krankenversicherung sollte gezahlt werden.

Unterstützen Sie Ihre neuen Pflegekräfte

Sie können ihre französischen Pflegekräfte auch in anderen Dingen unterstützen, wie der Wohnungssuche, Behördenangelegenheiten oder ggf. Familienzusammenführung. Dabei können Sie sich auch an die ZAV wenden, die spezielle Hotlines und Angebote dafür bereithält. Vielleicht können Sie dafür sogar einen Paten oder Mentor aus Ihrem Pflegeunternehmen gewinnen.

Was ist aber, wenn man eine private Pflegekraft einstellen möchte?

Als Angehöriger muss man sich manchmal zwischen der Pflege und dem eigenen Beruf entscheiden. Eine private Pflegekraft ist dabei eine gute Möglichkeit, weiter im Beruf zu bleiben. Entscheiden Sie vor der Suche, ob Sie eine Vollzeitpflege (24-Stunden-Pflege) brauchen oder es ausreicht, wenn der Pflegebedürftige ein paar Stunden betreut werden soll.

Denken Sie auch daran, dass dieser Punkt über die Wohnsituation der Pflegekraft entscheiden wird. Ein weiteres wichtiges Thema ist das Aufgabengebiet, denn dieses ist entscheidend für die nötige Qualifikation der Pflegekraft. Man kann auch freiberufliche Pflegefachkräfte beschäftigen, diese sind flexibel einsetzbar und machen individuelle Verträge.

Beratungen zu diesen Themen bieten die Pflegestützpunkte, die Pflegekassen oder freie Beratungsstellen. Ambulante Pflegedienste können auch hilfreich sein.

 

Französisches Pflegepersonal finden und einstellen

Französisches Pflegepersonal finden und einstellen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine private Pflegekraft einzustellen. Die Möglichkeiten hängen von den oben beschriebenen Ansprüchen ab und entscheiden über die Kosten.

Vermittlungsagenturen:

Vermittlungsagenturen werden besonders häufig benutzt, um Personal aus dem Ausland zu holen. Der Vorteil ist, dass die Pflegekräfte meistens bei den Agenturen angestellt sind und man sich die Arbeitskräfte "nur" ausleiht. Dies hat auch rechtliche Vorteile. Dennoch sollten Sie sich gut informieren, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben. Es kann auch sein, dass das Pflegepersonal in regelmäßigen Abständen wechselt. Das ist besonders ärgerlich, wenn der Pflegebedürftige eine ständige Bezugsperson braucht. Gehen Sie davon aus, dass Arbeitskräfte aus dem Ausland bei Ihnen wohnen werden.

Stellenbörsen:

Kleinanzeigenbörsen, Stellenportale im Internet, Anzeigen in der regionalen Zeitung oder das Arbeitsamt sind gute Quellen für die Kontaktaufnahme mit potentiellen Fachkräften. Wichtig ist hierbei, sich die Qualifikation nachweisen zu lassen. Für Teilzeitkräfte eignen sich besonders regionale Stellenbörsen, da die Pflegekräfte in der Nähe wohnen sollten. Beachten Sie ebenfalls, dass Sie selber zum Arbeitgeber werden, wenn Sie jemanden einstellen. In diesem Fall sollte man sich über Rechte und Pflichten aufklären lassen.

Preise und Kosten

Die Preisdifferenzen können je nach Anforderungen enorm sein, der Mindestlohn sollte aber unbedingt beachtet werden. Zusätzliche Kosten entstehen, wenn die Pflegekraft mit bei Ihnen wohnt.

Weisungsrecht:

Ein weiterer Punkt ist die Dauer des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitsvertrag zwischen Pflegekraft und Agentur muss während des gesamten Entsendezeitraums gültig sein. Das bedeutet auch, dass das Weisungsrecht der Vermittlungsagentur unterliegt und nicht der Familie, die diese Pflegekraft einsetzt. Wird das Weisungsrecht von der Familie in Deutschland ausgeübt, so muss diese Sozialabgaben etc. nach deutschem Recht abführen. Aus rechtlicher Sicht ist dies ein sehr gefährlicher Punkt, da mit dieser Regelung eine legale Beschäftigung nur sehr schwer möglich ist. Daher sollte der Weg über eine Vermittlungsagentur gewählt werden.

Beratung:

Sollten Sie Zweifel haben, lassen Sie sich besser beraten. Hierzu steht der Bundesverband Europäischer Betreuungs- und Pflegekräfte (BEBP e.V.) zur Verfügung.